Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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Auch die dritte Republik hat, nachdem sie am 15. Sept. 1870 
den Staatsrat vorübergehend beseitigt hatte!®, bei seiner Neu- 
begründung ohne weiteres auf die frühere Organisation zurück- 
gegriffen !5®, 
In dem heutigen Conseil d’Etat sitzen einerseits die Elite der 
hohen Verwaltungsbeamten, welche durch die Praxis hindurch- 
gegangen sind, andererseits die vorzüglichsten Elemente, die in 
seinem Schosse selbst als „Maitres des Requätes“ ausgebildet 
sind!®, Die Stellung der Mitglieder des Conseil d’Etat in der 
Beamtenhierarchie ist eine sehr hohe; die conseillers d’Etat be- 
ziehen trotz der im allgemeinen in Frankreich niedrigen Gehalts- 
sätze 16000 Frcs. Gehalt, während Ministerialdirektoren nur 
15000 Frcs. erhalten!®®,. Die Präsidenten einer jeden Sektion, 
welche, wie der Vizepräsident des Conseil d’Etat, nur aus der 
Zahl der Staatsräte ernannt werden dürfen !°*, haben 18000 Frcs. 
Gehalt. Die Stellung des Vizepräsidenten, welcher thatsächlich 
der Leiter des Conseil d’Etat ist, wenngleich formell dem Justiz- 
minister der Vorsitz ausser in der Section du Contentieux 
zusteht '5”, wird für so hoch geachtet, dass es als ein Opfer galt, 
als EDOUARD LAFERRIERE diesen Posten aufgab, um auf Bitten 
der Regierung das Generalgouvernement von Algerien zu über- 
153 Ibid. 8. 268%. 
153 Zur Erledigung der dringendsten Geschäfte wurde eine provisorische 
Kommission ernannt, welche bis zur Reorganisation in Thätigkeit bleiben 
sollte. LAFERRIERE 1 S. 262f. 
15% Art, 24 Ges. vom 13. April 1900 reserviert den 32 maitres des re- 
qu&tes die Hälfte der frei werdenden Stellen von conseillers d’Etat, deren 
Zahl durch Art. 1 Ges. vom 13. Juli 1879 auf 32 festgesetzt ist. Von den 
40 „Auditeurs“ sind 18 „auditeurs de premiere classe*; diesen ist ein Vor- 
recht bei zwei Dritteln der frei werdenden Maitre des requätes-Stellen 
gegeben. 
155 Tas Gehalt der Minister beträgt 60000 Fres., das der Präfekten 
schwankt zwischen 18000 und 35000 Frcs., jedoch ist die Entschädigung 
für Dienstaufwand einbegriffen. 
156 Art.4, 10 Abs. 3 Satz 1 Ges. vom 24. Mai 1872. 
157 Art.4, 2 Abs. 8 Ges. vom 24. Mai 1872.
	        
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