Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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besteht dieser aus fünf Sektionen. Nur eine derselben, die „Section 
du Oontentieux“, ist mit den Verwaltungsstreitsachen befasst („les 
recours contentieux“). Die vier anderen Sektionen sind mit der 
Prüfung der reinen Verwaltungssachen betraut („aflaires d’ad- 
ministration pure“)!‘®, Eine jede dieser Abteilungen ist einem 
oder mehreren Ministerien im voraus als beratendes Kollegium 
zugewiesen !%, von welchem die Minister Gutachten einholen 
können oder müssen. Und zwar ist die „Section de l’Interieur* 
auch für die Angelegenheiten des Kultus, des öffentlichen Unter- 
richts und der schönen Künste zuständig. Der „Section des 
Finances“ sind die Ressorts des Krieges, der Marine und der 
Kolonien zugeteilt. Die „Section des Travaux publics“ umfasst 
Landwirtschaft, Handel und Industrie, sowie Post und Telegraphie. 
Der „Section de lögislation“, welche trotz ihrer abweichenden 
Benennung den vorgenannten Sektionen völlig gleich steht, sind 
die Verwaltungssachen der Justiz und der auswärtigen Angelegen- 
heiten überwiesen. Jede an den Staatsrath kommende Sache 
wird zunächst der zuständigen Abteilung, unter Umständen auch 
zwei Abteilungen gemeinschaftlich überwiesen !, Aber nur zum 
Teil finden die Verwaltungssachen hier ihre definitive Erledigung. 
Gerade die wichtigeren Angelegenheiten werden in den Sektionen 
nur vorbereitet, während die Beschlussfassung, sei es generell, 
sei es im einzelnen Falle!°, dem Gesamtkörper vorbehalten ist. 
Dieser tritt als „Assemblee generale du Üonseil d’Etat“ unter 
Zuziehung der Mitglieder sämtlicher Sektionen, auch der „Section 
162 Art. 10 loi du 24. mai 1872, Art. 1 Dekret vom 2, Aug. 1879. 
168 MıAvER 8. 75. 
16 Art.2 Dekret vom 2. Aug. 1879. 
165 Art. 7 Dekret vom 7. Aug. 1879 in der ihm durch Dekret vom 
3. April 1886 gegebenen Fassung enthält in Ziff. 27 die Generalklausel: 
„enfin les affaires qui, A raison de leur importance sont renvoy6es & l’examen 
de l’Assemblee generale, soit par les ministres, soit par le prösident de 
section d’office ou sur la demande de la section“.
	        
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