Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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Nicht minder wertvoll ist aber auch der personelle Zu- 
sammenhang des „ÜOontentieux“ mit dem „Conseil administratif 
et legislatif“. Wie die gewohnheitsmässige Entscheidung streitiger 
Fragen des Verwaltungsrechtes eine vorzügliche Befähigung ver- 
leiht, neue Gesetze und Verordnungen in ihrer Tragweite zu 
würdigen und in das Ganze der bisherigen Verwaltungsordnung 
einzufügen, so erscheint der höchste beratende Körper für die 
Redaktion der Gesetze und Verordnungen auch .als besonders 
geeignet, streitige Fragen der Auslegung zu entscheiden. Beide 
Zuständigkeiten gehören in der That, wie auch Gxeist betont !”*, 
zusammen und ergänzen einander. Die Erfahrungen, welche die 
Mitglieder des Conseil d’Etat auf dem einen Gebiet erwerben, 
vermehren ihre Wirksamkeit auf dem anderen. Dies kommt schon 
dann zur Geltung, wenn ein Mitglied im Laufe der Jahre nach 
einander einer Verwaltungssektion und dem Uontentieux angehört, 
noch viel mehr aber dadurch, dass auch gleichzeitig Wechsel- 
beziehungen zwischen dem Personal, welches einer jeden Gruppe 
zugewiesen ist, bestehen. Denn die Mitglieder der Section du 
Contentieux nehmen auch an der „Assembl&e generale du Conseil 
d’Etat“ teil, welche die vornehmsten Aufgaben des Staatsrates 
erledigt. Andererseits wird zwar ein Teil der Verwaltungsstreit- 
sachen ausschliesslich von der „Section du Contentieux“ ent- 
schieden und steht ihr die Vorbereitung aller dieser Sachen zu. 
Aber die mündliche Verhandlung und Entscheidung gerade der 
wichtigsten Angelegenheiten des Oontentieux ist einem besonders 
organisierten Körper vorbehalten, der wiederum die Vertreter 
beider Funktionen des Conseil d’Etat in sich vereinigt. Dies ist 
die „Assembl&e du Conseil d’Etat statuant au Conten- 
tieux“, welche in Wahrheit das Öberverwaltungsgericht dar- 
stellt!7”2, Die „Section du Üontentieux“ ist in ihr mit ihren 
14 Gneist, Staatsrat (bei v. StenaeL II S. 497f.). 
174& Im Jahre 1885 fanden von 2219 affaires contentieuses 1491 ihre 
Erledigung in der „Section du Contentieux“, während 728 vor die „Assemblee
	        
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