Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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dazwischen des zur Bezeichnung des dinglichen Verhältnisses kaum entbehr- 
lichen Ausdruckes bediene: die öffentliche Gewalt beherrsche die Sache. 
Was die öffentliche Gewalt bei mir bedeutet und dass sie mit imperium 
keineswegs sich deckt, sollte er wissen. Und das „Beherrschen der Sache“ 
habe ich im Archiv Bd. XVI S. 50 ganz genau so bestimmt, wie im Deutschen 
Verw.-Recht Bd. II S. 75. Der Verf. sagt von der letzteren Ausführung 
wohlwollend: „Das klingt sehr plausibel“. Ich kann mich der seinigen, wie 
er sie im Texte S. 646, 647 giebt, nur voll anschliessen; denn sie ist die 
nämliche, bis auf den Schluss, wo bei ihm die Sache wieder in die Inter- 
essenlehre einmündet. 
Nicht überall freilich ist mir, wie schon angedeutet, die Zustimmung so 
leicht. Wenn meine Ansichten massgebend wären, würde von den sachlichen 
Ergebnissen des Verf. nicht allzu viel übrig bleiben. Das hindert mich nicht, 
den wissenschaftlichen Wert des Buches anzuerkennen. Es enthält eine 
Menge gediegener und scharfsinniger Erörterungen, die gewiss fruchtbringend 
sein werden. Hervorheben möchte ich insbesondere die klare und einfache 
Sprache, die sich von allen Geschraubtheiten fernhält.e. Dass mich Aus- 
drücke wie „ex offo“ (S. 373), die „Ubikationen“ (S. 383), die „ÜUynosur“ 
(S. 529) unangenehm berühren, ist vielleicht nur eine besondere Empfind- 
lichkeit von mir. 
Strassburg. Otto Mayer. 
Conrad Bornhak, Geschichte der preussischen Universitätsverwal- 
tung bis 1810. Berlin, Georg Reimer, 1900. VIII und 2008. M.3.—. 
Verf. will das preussische Universitätswesen „vom Standpunkte der 
Verwaltung, also mit der Perspektive von oben“ schildern. Er unterscheidet 
zwei Perioden: 1. die Zeit des Territorialstaates (1506—1694) und 2. den 
absoluten Beamtenstaat des 18. Jahrhunderts (1694—1810). Die letztere Peri- 
ode beginnt mit der Gründung der Universität Halle, deren Bedeutung hier 
recht anschaulich hervorgehoben wird. Aeussere Gründe haben den Verf. 
bestimmt, mit dem Jahre 1810 abzuschliessen; in Wirklichkeit ist ja mit 
diesem Jahre der absolute Beamtenstaat für die Universitäten noch keines- 
wegs zu Ende. 
Das Buch ist flott und unterhaltsam geschrieben; man lernt auf eine 
angenehme Weise allerlei Dinge kennen, die man sich in dieser Deutlichkeit 
nicht vorgestellt hätte. Der Verf. hat die preussischen Archive benutzt, um 
eine Menge Einzelheiten beizubringen. Dabei giebt er sich gern einer schalk- 
haften Laune hin. Was er in einer solchen $. 56 über die gute Stadt Halle 
sagt, nehmen ihm hoffentlich die Hallenser- nicht übel. 
Von einem gewissen aktuellen Interesse ist das Kapitel von den Pro- 
fessoren (S. 98f.). Hier wird von der Besetzung der Professuren gehandelt 
und von den Einflüssen, die sich dabei geltend machen. Die „Selbstergän-
	        
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