Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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den komplizierter gewordenen Verhältnissen die Geschäftslast hei 
den verschiedenen staatlichen und kirchlichen Aemtern und die 
Notwendigkeit schneller sachgemässer Entschliessung in unge- 
ahnter Weise gewachsen, und ein Bewältigen der Geschäftslast 
ist ohne strenge Arbeitsteilung vermittelst des Durchschnitts- 
beamten nicht zu erzielen. Demgemäss hat man auch, wenigstens 
in den grösseren Universitätsstädten, althergebrachte und durch 
eine lange Tradition an sich teuer gewordene Verbindungen von 
Theologieprofessuren und Pfarrämtern doch lösen müssen. Ins- 
besondere ist von seiten der Gemeinden auf eine derartige 
Lösung ‚hingewirkt worden, mit der kaum anfechtbaren Moti- 
vierung, dass, wie eine Theologieprofessur an sich wohl eine ganze 
Manneskraft in Anspruch nehme, auch die religiösen Bedürfnisse 
einer grösseren Gemeinde sich jetzt nicht mehr im Nebenamt 
befriedigen liessen, ohne eine heillose Entfremdung der Gemeinde- 
glieder und des Seelsorgers zur Folge zu haben. 
In Königsberg bestand auch seit der Stiftung der Universität 
bis in das 19. Jahrhundert hinein nicht gerade selten eine 
Kombination der theologischen Professuren mit den Hauptpfarr- 
ämtern der Stadt, nämlich den ersten Pfarrstellen an den Haupt- 
kirchen Altstadt, Dom, Löbenicht?. Doch ist nunmehr bereits 
seit einiger Zeit die Verbindung der theologischen Fakultät mit 
den beiden letzten Pfarrstellen endgültig gelöst. Dagegen ist 
die erste Pfarrstelle an der Altstädtischen Kirche zuletzt noch 
3 Vgl. Lackner, Geschichte der Altstädtischen Kirchengemeinde zu 
Königsberg i. Pr. S. 96. 
* LacKknEr 8. 27. Der Gedanke, die drei Städte Altstadt, Kneiphof, 
Löbenicht, in welche Königsberg zunächst zerfiel, in eine einzige zu ver- 
schmelzen, „einen Rath und eine Gemeine“ zu machen, tauchte zuerst 1525 
auf; Herzog Albrecht war demselben nicht abgeneigt, doch wurde aus der 
Sache nichts. LoHMEYER, Art. „Albrecht“ in der Allgemeinen deutschen 
Biographie I 8. 302. ArmsTepT, Geschichte der Haupt- und Residenzstadt 
Königsberg i. Pr. 1899 S. 138. Die Vereinigung der drei Städte mit sämt- 
lichen Vorstädten und königlichen Freiheiten zu einer Stadt erfolgte durch 
königl. Verfügung vom 13. Juni 1724. Anmsteort S. 223.
	        
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