Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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wir uns absolut nicht seiner Argumentation anschliessen, die vor- 
auszuschicken er für nötig befunden hat. Bei einer näheren 
. Analyse derselben läuft sie zuletzt auf eine wahre petitio prin- 
cipio heraus. Der Gang dieser Beweisführung ist thatsächlich 
folgender: Die Civilprozessordnung spricht vom Gesetz, ohne eine 
Ausnahme für ausländische Rechtsnormen zu machen — ergo 
unterliegen letztere der Beurteilung der Kassationsinstanz. Aber 
diese ganze Frage besteht gerade in der Interpretation des 
Schweigens des Gesetzgebers. Der Kassationshof folgert aber 
gerade aus diesem Schweigen, dass der Gesetzgeber die Frage 
im positiven Sinne entschieden hat. 
Es ist klar, dass auf diese Weise die Schwierigkeit nur 
umgangen, nicht aber gelöst wird. 
Der russische Kassationshof würde viel rechtlicher handeln, 
wenn er, statt eines fruchtlosen Herausquälens des gewünschten 
Sinnes aus dem Buchstaben des Gesetzes, die Frage von einem 
höheren Standpunkte ansehen würde und den Versuch machte, 
auf dem Wege der Anwendung allgemeiner Rechtsprinzipien und 
einer Analyse der richterlichen Funktionen in der Sphäre des 
internationalen Privatrechts zu einer Entscheidung zu gelangen. 
Dieses würde seinen Erkenntnissen eine solche Autorität — im- 
perio rationis — verleihen, auf die er jetzt schwerlich Anspruch 
machen kann.
	        
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