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positenbanken nicht nur anzustreben, sondern auch in der natürlichen Ent-
wicklung begründet sei, ist jedenfalls durch die WEBEr’schen Behauptungen
nicht ernstlich erschüttert worden. Dasselbe gilt von den von WEBER vor-
getragenen Anschauungen bezüglich unseres Aktienrechtes.. Er behandelt
die Reformvorschläge auf diesem Gebiete, die jetzt wieder massenhaft auf-
tauchen, zwar sehr ausführlich, aber doch etwas von oben herab. Dabei
beherrscht ihn ein Optimismus, dem ich mich ohne weiteres anzuschliessen
nicht in der Lage bin. Ich bin zwar weit davon entfernt, unser Aktien-
bankwesen für ungesund zu erklären und bin ebenfalls ein Gegner einer
Gesetzgebung ab irato. Aber für fortbildungsfähig und reformbedürftig halte
ich unser Aktienrecht unzweifelhaft; nicht deswegen, weil es nicht hirn-
reichende Handhaben gäbe, Missbräuche zu bekämpfen, sondern weil von
diesen Handhaben der wünschenswerte Gebrauch nicht gemacht wird. Hier
hat die Gesetzgebung die Aufgabe, erzieherisch zu wirken. —
Wenn ich noch etwas an dem WeBErR’schen Buche aussetzen möchte,
so ist es das, dass es gelegentlich zu stark mit Exkursen allgemeinster Art
durchsetzt ist. Seine Exkurse sind zwar stets interessant und verraten eine
ungewöhnliche Belesenheit und kritische Begabung, aber sie stören den
ruhigen Genuss der gediegenen und lehrreichen Untersuchung. An dem
Gesamtwerte der Monographie, die eine wirkliche Bereicherung unserer
bankpolitischen Litteratur darstellt, können solche Abschweifungen vom
eigentlichen Thema allerdings kaum etwas ändern.
Giessen. M. Biermer.