Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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schen Landwirten vorwirft, der Preis des Grund und Bodens sei zu hoch, 
so wäre eines der besten Mittel dagegen, wenn man die Auswüchse der 
Naturalteilung in diesem Sinne beschnitte. Dass die etwaigen Wirkungen 
des Anerbenrechts von seinen Anhängern überschätzt werden können, ist 
wohl möglich: anderseits unterschätzt VERDELOT wohl auch die Gefahren der 
Naturalteilung nach der betriebstechnischen und die der gleichen Abfindung 
nach der finanziellen Seite hin. Das gegenwärtig geltende Erbrecht führt 
unbedingt zur Vernichtung des Bauernstandes; wenn man dagegen, wie auch 
VERDELOT, einwendet, dass die Realteilung und die Gleichberechtigung auch 
schon früher bestanden hat und jetzt noch existiere, so ist das ein Fehl- 
schluss. Denn früher existierte keine kapitalkräftige Grossindustrie, die 
Land um jeden Preis aufkauft; die Verschuldungsmöglichkeit war viel ge- 
ringer, die Besiedelung war noch nicht so dicht. 
Das Buch VERDELOTS ist in jedem Fall eine ausgezeichnete Arbeit und 
macht seinem Verf. alle Ehre. Mit scharfem Geist erkennt er die feinsten 
Nuancen der zu behandelnden Fragen und weiss uns dieselben durchsichtig, 
klar und in eleganter Formgebung darzulegen. 
Paris. Georges Blondel. 
Dr. Joh. von Muralt, Die parlamentarische Immunität in Deutsch- 
land und der Schweiz. Zürich 1902. 126 S. 8°. (M. 2.80). 
Das in dieser Schrift behandelte Thema ist schon oft von Strafrechts- 
und Staatsrechtsschriftstellern, vom Standpunkt des materiellen Rechts, des 
Prozessrechts und der Politik behandelt worden; man darf daher in dieser 
neuen Bearbeitung weder neues Material, noch neue Gesichtspunkte von sehr 
erheblicher Bedeutung erwarten. Dessen ungeachtet ist sie als eine Förde- 
rung dieser Lehre anzuerkennen. Zunächst gilt dies hinsichtlich der ein- 
gehenden Berücksichtigung des schweizerischen Rechts, sowohl des Bundes- 
rechts als auch des vielgestaltigen Kantonalrechts, welches bisher nur wenig 
Beachtung gefunden hat. Aber auch hinsichtlich des deutschen Rechts, 
welches der Verf. überall der Darstellung des schweizerischen vorausschickt 
und zu Grunde legt, ist die Schrift rühmenswert durch die klare und rich- 
tige Hervorhebung der massgebenden juristischen Gesichtspunkte und die 
durchweg zutreffenden kritischen Bemerkungen. Eine gutgeschriebene Dar- 
stellung der geschichtlichen Entwicklung der parlamentarischen Immunität 
in England, Frankreich, Deutschland und der Schweiz ist dem dogmatischen 
Teil vorausgeschickt. Laband.
	        
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