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wesens A. v. GORSKI, JOH. LICHTENSTADT, ©. HorAckK, J. FORT, über die
obligatorische Reichsviehversicherung BERNHARD SPERK U. 8.
Ueberaus reiche und interessante Detailzüge aus der Geschichte der Be-
steuerung der Land- und Forstwirtschaft giebt unter Aufschliessung des weiteren
fachlichen Kreisen zumeist fremden Provinzialrechts H. v. SCHULLERN.
Es bleibt mir nach Erwähnung eines der Statistik (J. R. LoRENZ
v. LIBURNAU) und eines der Litteratur gewidmeten reichhaltigen Abschnittes
noch die Heraushebung des Umstandes übrig, dass die rein fachtechnischen
Beiträge, deren Bewertung sich meinem Urteil entzieht, in den Händen von
Autoren liegen, die durch hervorragende Stellung in Lehre und Wissenschaft,
in Staats- und Selbstverwaltung volle Gewähr dafür bieten, dass die Rück-
blicke auf ein halbes Jahrhundert aller Zweige des Wirkens und Schaffens
der „classes productives“ das Gesamtwerk nicht nur zu einer Zierde aller
juristischen, sondern ebenso aller Bibliotheken landwirtschaftlicher Verbände
der Handels- und Gewerbekammern, der Behörden etc. machen.
Gliedert man den dem Werke und seinem Aufbau gewidmeten Dank
nach der englischen Distinktionsformel von „men and things“, so erhebt sich
auch der zuversichtliche Schätzer menschlicher Arbeit zum nagenden Zweifel
an der letzteren greifbare Frucht. Es gilt die Frage der Selbsteinschätzung
allen durch ein halbes Jahrhundert aufgewandten Bemühens und Ringens in
Stadt und Land, von der Hofburg bis zum kleinsten Gehöft, geprüft auf den
ziffermässigen Ertrag, — und man kommt dann zum drückenden Bewusstsein,
dass „men and things“ doch verzweifelt ungleich an Kraft und Beharrungs-
vermögen sind. Im Grunde sind wir diesseits wie jenseits der schwarzgelben
Grenzbalken über die geheimnisvollen Grundprobleme der Mobilisierung des
Bodenbesitzes, über die psychophysische Erscheinung der Landflucht, über
das Verhältnis der Nationalwirtschaft zum erdrückenden Weltmarkt etc. kaum
viel weiter gekommen als vor fünfzig Jahren und darüber, Man erhebt sich
auch angesichts der gehaltvollen Darbietungen des Jubiläumswerkes nur selten
über die drückende Sisyphusstimmung hinweg, dass es dem von der Wissen-
schaft ausgehenden Lichtkegel auch hier immer nur gelungen ist, einen relativ
kleinen Ausschnitt des wirklichen Volkslebens in Verfassung, Verwaltung
und Wirtschaft aufzuhellen und im Bewusstsein der Zeitgenossen klar
zu fixieren. Rings um die beleuchtete Stelle bleiben breite Dunkelstreifen,
in deren Schatten die wirklich grossen Streitfragen, die unser Leben spalten
und hemmen, ungelöst, vielleicht unlösbar verharren. So treibt denn auch
hier der Genuss des Gewonnenen zur Begierde nach Unerreichtem, nach dem
ewigen Ziele aller wissenschaftlichen Arbeit in der Sphäre des Rechts- und
Staatslebens: für Riesenkomplexe von Bewegungsvorgängen das
Gesetz der Kausalität zu ermitteln. Stoerk.