Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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gehaltenen Reden, sowie aus der allgemeinen Geschichte und 
Theorie des Konstitutionalimus in Deutschland. 
A. Bereits das Patent, betreffend die Zusammenberufung der 
Volksvertreter, vom 5. Dez. 1848 (G.-S. S. 332) kündigte spätere 
Vorlagen für den Landtag an, von denen einige offenbar nur 
deshalb die Gesetzesform erhalten sollten, weil sie zur richter- 
lichen Anwendung bestimmt waren, nämlich 1. die Verordnung 
über die interimistische Regelung der gutsherrlich-bäuerlichen Ver- 
hältnisse in Schlesien, 2. die Einführung des mündlichen und 
öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen, 
3. eine Verordnung über Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit 
und des eximierten Gerichtsstandes, sowie über die anderweite 
Organisation der Gerichte, 4. eine Verordnung, betreffend die 
Aufhebung der Cirkularverfügung vom 26. Febr. 1799. — Diese 
Vorlagen (es waren provisorische Gesetze, d.h. Notverordnungen, 
gemeint) sind offenbar organisatorische, die abgesehen von ge- 
richtlichen grundsätzlich in Preussen — selbst in Belgien — dem 
einfachen Verordnungswege unterliegen. Sie betreffen meist das 
formelle Verfahren, rücksichtlich dessen wenigstens damals der 
Grundsatz galt, dass es materielle Rechte nicht gebe noch nehme‘. 
Es sind dann im Patent u. a. noch erwähnt ein Gesetz über die 
Regulierung der Mühlenabgaben. Abgaben für Chausseen, Kanäle, 
Eisenbahnen, Post, Telegraphie wurden damals durch Verord- 
nung geregelt. Der Unterschied liegt einzig darin, dass die 
Mühlenabgaben im Unterschiede von den anderen hier genannten 
Abgaben im Rechtswege beizutreiben waren, Hierher könnte 
man endlich auch die ebendort angekündigte Verordnung über 
die Form der Eide (nämlich der gerichtlichen) rechnen. 
B. Sodann findet sich G.-S. 1848 S, 411 ein königliches 
Regulativ für die schlesische landständische Darlehenskasse, also 
eine einfache Verordnung, die die Rechte und Pflichten dieser 
  
* Siehe ArnpT in diesem Archiv Bd. 17 S. 581 £.
	        
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