Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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oft viel tiefer in die individuelle Rechtssphäre ein, als die meist 
„gleichgültigen* Auslegungen des Rechts, nach denen man sich 
in späteren Fällen einrichten kann. 
So erklärt sich, warum zum Bürgerlichen Gesetzbuche nur 
in Gesetzesform Ein- und Ausführungsvorschriften gegeben sind. 
Die Verordnung tritt nur da ein, wo eine spezielle Delegation 
vorliegt, z. B. in 8482 B. @.-B. Dies gilt erst recht vom Straf- 
recht. Das belgisch-französische Recht unterscheidet sich hier 
z. B. vom preussischen noch darin, dass es nur das Gebot oder 
Verbot der Verordnung überlässt, während stets das Gesetz selbst 
die Strafsanktion zu normieren hat'®. 
Im Widerspruch zu diesen Ausführungen steht der Umstand 
nicht, dass der Gesetzgeber in häufigen Fällen, z. B. 8 146 Ziff. 2 
Gew.-O., 8 152 Vereinszoll-G. vom 1. Juli 1869, Strafen auf die 
Uebertretung „der infolge des Gesetzes öffentlich bekannt ge- 
machten Verwaltungsvorschriften“ setzt; siehe auch $ 26 der 
Verordnung, die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rüben- 
zuckers betreffend, vom 7. Aug. 1846, 8 35 Brausteuer-G. vom 
31. Mai 1872, & 40 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung 
des Tabaks vom 16. Juli 1879, 8 65 Branntweinsteuer-G. vom 
8. Juli 1868 (B. G. Bl. S. 384) u. s. w. u.s. w. Denn hier liegt 
die spezielle Delegation im Sinne der konstitutionellen Theorie 
vor. Ja diese ist ganz nach der konstitutionellen Schablone, 
dem französisch -belgischen Recht gemiacht, denn der franzö- 
sische Gesetzgeber sagt nicht, ich ermächtige die oder jene Ver- 
waltungsbehörde, über den oder jenen Gegenstand Vorschriften zu 
treffen und auf die Uebertretung Strafandrohungen bis zu einer 
bestimmten Höhe zu erlassen, wie dies z. B. das preussische 
Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 thut, son- 
dern er ermächtigt nur z. B. über Wege- oder Marktsachen 
Vorschriften zu geben, während er selbst, la loi elle möme — 
. oo —— 
'#* Vgl. auch OrToLAN, Elements du droit p6nal, 4me dit. 1875, 
p: 265.
	        
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