Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

— 262 — 
Litteratur. 
Osc. Pyfferoen, Prof. ä l’Universit6 de Gand, L’Electorat politique et 
administratif en Europe. Etude de legislation comparee. Paris 
(Giard et Briere) 1903. 370 S. 3 fr. 50 cts. 
Das Werk giebt für sämtliche Staaten Europas eine Gegenüberstellung 
der Grundsätze für die Wahlen zu den politischen Körperschaften und der 
Grundsätze für die Wahlen zu den Kommunalvertretungen und Verwaltungs- 
körpern. Es ist keine blosse Aneinanderreihung der Gesetzestexte und Aus- 
führungsbestimmungen, sondern es entwickelt die geschichtlichen und poli- 
tischen Gründe der zahlreichen und tiefgreifenden Verschiedenheiten, welche 
auf diesem Gebiete bestehen, und es legt die praktischen Folgen dieser ver- 
schiedenen Gestaltungen des Wahlrechts unter ausgiebiger Verwertung stati- 
stischer Angaben dar. Vor allem ist das Augenmerk des Verf. darauf ge- 
richtet, in eindringlicher Weise darzuthun, dass nicht die äusserliche Gleich- 
artigkeit und Einfachheit der Weahlgesetzgebung eines Staates als das 
erstrebenswerte Ziel anzusehen ist, sondern dass im Gegenteil das Wahlrecht 
nach den verschiedenen Aufgaben und Zwecken der zu wählenden Körper- 
schaften verschieden zu gestalten ist. Am weitesten geht in dieser Hinsicht 
Deutschland und unter den deutschen Staaten wieder Preussen; die Dar- 
stellung der überaus mannigfachen Differenzierung des Wahlrechts in Deutsch- 
land nimmt fast die Hälfte des Werkes ein. In zweiter und dritter Reihe 
kommen dann Grossbritannien und ÖOesterreich-Ungarn, während die roma- 
nischen, von dem französischen Recht beeinflussten Staaten eine prinzipielle, 
dem logischen und systematischen Einheitsbedürfnis entsprechende Homo- 
genität aller Wahlen ausgebildet haben. Alle diese Verschiedenheiten, 
welche sowohl unter den europäischen Staaten als auch innerhalb jedes ein- 
zelnen der Organisation des Wahlrechts bestehen, sind so anschaulich vor 
Augen geführt, dass das Werk eine ebenso lehrreiche als anziehende Lektüre 
gewährt, Laband.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.