Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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anstalten zu veranlassen. Gegen ihre entsprechenden Strafver- 
fügungen steht binnen 14 Tagen nach der Eröffnung Beschwerde 
an die nächstvorgesetzte Dienststelle offen. Die Aufsichtsbehörde 
entscheidet dagegen endgültig über Einsprüche gegen Bestrafung 
durch den Kassenvorstand nach 8 26a Abs. 2 No. 2a (vgl. 
88 76a, b und e Kr.-V.-G.). 
Die wichtigste und weittragendste Bestimmung, über deren 
Einzelheiten mancherlei Meinungsverschiedenheiten herrschen, ist 
in 8 58 Kr.-V.-G. enthalten. Streitigkeiten sind von der 
Aufsichtsbehörde zu entscheiden, wenn sie zwischen den 
auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes zu versichernden 
Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und den Zwangs- 
kassen®® anderseits über das Versicherungsverhältnis oder über 
die Verpflichtung zur Leistung oder Einzahlung von Eintritts- 
geldern und Beiträgen oder über Unterstützungsansprüche ent- 
stehen. Dasselbe gilt auch von den Ersatzansprüchen der Kassen 
gegen säumige Arbeitgeber nach $& 50 und umgekehrt von den 
Erstattungsforderungen der Betriebsunternehmer, Armenverbände 
u. dgl. gegen die Zwangskassen gemäss 8 57 Abs. 2 und 3, 
von den Regressklagen der vorläufig eintretenden Kranken- 
kasse gegen den privatrechtlich verpflichteten Arbeitgeber oder 
Lehrherrn, und von der Rückforderung irrtümlich geleisteter 
Krankenunterstützung seitens einer Kasse gegenüber der anderen, 
endlich auch von Streitigkeiten zwischen einem Verbande und 
den beteiligten Kassen aus dem Verbandsverhältnis. 
Die sofortige Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs ist 
daher in allen diesen Fällen unzulässig, und da das Kranken- 
#8? Wenn in den vorliegenden Ausführungen die Gemeindekranken- 
versicherung,die bekanntlich keine eigentliche Zwangskasse für sich, sondern 
wur ein Anhängsel an die Gemeindekasse darstellt, nicht ausdrücklich mit 
erwähnt ist, so hat dabei die zuversichtliche Erwartung obgewaltet, dass 
die Novelle diese mehr und mehr überflüssig gewordene Einrichtung völlig 
beseitigen wird.
	        
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