Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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Ill. Der alte deutsche Bund war das Muster einer ver- 
tragsmässigen Staatenvereinigung. Als gegen Mitte des vorigen 
Jahrhunderts die Bewegung zur Verbesserung des Standes der 
deutschen Sache ins Rollen kam, verschmähte man es, auf dieser 
Grundlage einfach weiter zu bauen. Es war dem Bundestag ge- 
lungen, die patriotischen Gemüter mit Verachtung und Miss- 
trauen gegen alles zu erfüllen, was nach Bund und Vertrag 
aussah. 
So wurde der einheitliche deutsche Staat das Ziel. Er 
sollte monarchisch sein, die vorhandenen Monarchien bestehen 
lassen, also ein Bundesstaat. Die viel angerufenen Schriften des 
Generals FRIEDRICH V. GAGERN geben ein treues Bild dieser 
Stimmungen und Strömungen. Dort finden wir z. B.?* das Zwie- 
gespräch eines Unitariers und eines Föderalisten über Deutsch- 
lands Einigung. Die schüchterne Frage des letzteren, ob nicht 
„dies alles durch einen Bund erreicht werden könnte”, wird 
durch den Hinweis auf den Bundestag und seinen offenbaren 
Mangel an gutem Willen totgeschlagen. Der Bundesstaat allein 
kann helfen. Von diesem wird dann in kräftigen Zügen ein 
Bild gezeichnet?’; er soll eine Erbmonarchie sein mit repräsen- 
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dazu ist, dass die Einheitsrepublik durch Schaffung solcher Selbständigkeiten 
sich auch in einen Bundesstaat verwandeln kann. Ein Beispiel bietet die 
Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien nach Verfassungsgesetz vom 
25. Febr. 1891. — JELLNER, Staatenverbindungen S. 280 281, drückt das Ver- 
hältnis in einer scharf zugespitzten Formel aus, wenn er sagt, die Gliedstaaten 
seien juristisch als eine Schöpfung des die Verkörperung der Nation dar- 
stellenden Gesamtstaates aufzufassen; er kann sich dafür auch auf einen 
Ausspruch LmncoLns berufen. Es ist, wenn vom republikanischen Standpunkte 
aus betrachtet, etwas Wahres daran. Wenn JELLINEK bei uns gleichwohl 
nicht viel Anklang damit gefunden hat, so liegt das daran, weil eine Art ge- 
sunden Menschenverstandes der Anwendung dieses Gedankens auf das Deutsche 
Reich widerstrebt. 
»° H. v. Gacsrn, Das Leben des Generals Fr. v. Gagern Bd. I 
S. 361 ff. 
= A. a. 0.8. 372.
	        
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