Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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erläuterte. Das fällt der organischen Theorie aber eben gar nicht 
ein; sie verfährt vielmehr nach logisch durchaus richtiger Methode, 
indem sie innerhalb des Gattungsbegriffs „Organismus“ die beiden 
Arten des sozialen und des physischen Organismus gerade von- 
einander unterscheidet, sie einander entgegensetzt und nicht mit- 
einander vergleicht. Entscheidend für die hier erörterten Probleme 
aber und der denkbar höchste Gipfel des Missverstehens ist es, 
wenn MENGER den geradezu unglaublichen Satz hinstellt: 
„Besonders feindlich ist die organische Auffassung des Staates gegen alle 
sozialen Entwicklungen gerichtet.“ 
Also die Theorie, die Begriff und Wesen der sozialen 
(tesamtperson in prinzipiellem Kampfe gegen die Alleinherrschaft 
der individualistischen Personentheorie zum Mittelpunkt des 
Staatsrechts macht, die Theorie, die recht eigentlich als soziale 
und antiindividualistische der antiorganischen und individualistischen 
Theorie gegenübersteht, soll feindlich gegen alle sozialen Entwick- 
lungen gerichtet sein!! Und dieser Satz steht in einem Systen, 
das es aus gutem Grunde vermeiden muss, das Staatswesen, das 
es dem individualistischen Staat entgegenstellt, ausdrücklich als 
sozialistisch zu bezeichnen, eben weil dies System selbst, wie 
gezeigt, mit Haut und Haar individualistisch ist. Gerade die 
vorhergehenden Darlegungen ergeben, dass eine sozialistische 
Staatstheorie, wenn überhaupt, so einzig und allein auf Grund 
der einzigen sozialen Staatsauffassung, d.h. eben der organischen. 
errichtet werden kann; denn nur sie erkennt das soziale Gemein- 
wesen als ein von den Individuen begrifflich verschiedenes Wesen. 
Indessen zeigt die von MENGeER hinzugefügte Begründung, 
dass er nicht nur das Wesen der organischen Theorie, sondern 
auch das der Entwicklung vollkommen und geradezu unbegreiflich 
missversteht.e. Er sagt nämlich: 
„Jeder soziale Fortschritt besteht darin, dass die politischen und wirt- 
schaftlichen Funktionen der einzelnen Klassen und Gruppen eines Volk*, 
verschoben werden.“® 
Zugegeben; jedoch was folgt daraus?
	        
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