Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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sind. Die deutsche Zolltarifgesetzgebung hat bis jetzt von der 
Wertzollerhebung wenig Gebrauch gemacht. In dieser Richtung 
wurde bei der jüngsten Ausgestaltung des Zolltarifgesetzes eine 
Aenderung des bestehenden Systems angeregt. Im deutschen 
Reichstag war schon im Juni 1899 anlässlich der Beratung des 
deutsch-englischen Handelsprovisoriums beantragt worden, die 
Zollentrichtung auf Grund des Wertzollsystems dann eintreten 
zu lassen, wenn im anderen Lande auch Wertzölle erhoben 
werden. Das Wertzollsystem wird besonders von denjenigen 
verteidigt, welche bei der Zollbelastung der Waren den steuer- 
politischen Standpunkt der Gerechtigkeit in den Vordergrund 
gerückt wissen wollen. Dies geschah von verschiedenen Seiten 
auch bei der letzten Abänderung des Zolltarifgesetzes. Indessen 
überwog doch die Meinung, dass die Wertzölle trotz ihrer un- 
leugbar grossen theoretischen Vorzüge nicht zu empfehlen seien, 
da sie allzugrosse praktische Schwierigkeiten mit sich bringen 
und einer gleichheitlichen und raschen Zollabfertigung und der 
freien Entwicklung und Bewegung des Handelsverkehrs hinder- 
lich sind. Ausschlaggebend für die Anschauung, dass sich eine 
Aenderung des bisherigen Erhebungssystems nicht empfehle, 
waren also vorwiegend Erwägungen zolltechnischer Natur. Die 
Erhebung der Zölle nach äusseren Merkmalen, wie sie bei den 
spezifischen Zöllen erfolgt, geschieht übrigens auch in den meisten 
der übrigen Länder. Eine besondere Ausbildung des Wertzoll- 
systems findet sich nur in Belgien, in den Niederlanden und in 
den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Das neue deutsche 
Zolltarifgesetz von 1902 hat mit Rücksicht auf die der angeregten 
Systemänderung gegenüber vorgebrachten Bedenken an dem bis- 
herigen Erhebungsmassstab im allgemeinen festgehalten. Hin- 
sichtlich der deutschen Wertzölle überhaupt wird auf die Ab- 
handlung in Kunckk&ts Zeitschrift für Zollwesen Bd. IS. 171, auf 
die Bemerkungen v. MaAyks auf S. 61 der Broschüre „Zolltarif- 
entwurf und Wissenschaft“ (München und Berlin 1901) und auf 
Archiv für Öffentliches Recht. XVII. 3. 99
	        
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