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Direktivbehörde unterstellten Zollbehörden massgebend sein; von
jeder späteren Entscheidung soll dem Fragesteller innerhalb einer
bestimmten Frist Mitteilung gemacht werden; auch soll namentlich,
wenn nach Erteilung der Auskunft die Entscheidung dahin ab-
geändert wird, dass die Ware einem höheren Zoilsatz unterliegt,
oder dass ein geringerer Taraabzug einzutreten hat, von der
Nacherhebung der Zolldifferenz für diejenigen Warensendungen
des betreffenden Importeurs abgesehen werden, welche vor der
Bekanntgabe der Aenderung an die Abfertigungsstelle zur Schluss-
abfertigung gelangt sind. Um eine gleichmässige Anwendung
des Tarifs in sämtlichen Bundesstaaten zu erreichen, wurden die
Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern angewiesen, von
den erteilten Auskünften dem Reichsschatzamte Mitteilung zu
machen. Bei der Ausgestaltung des jüngsten Zolltarifgesetzes
wurde darauf hingewiesen, dass die bis jetzt im Verwaltungswege
erfolgte Einrichtung von Auskunftsstellen in Zolltarifangelegen-
heiten sich in der Praxis bewährt habe, dass es aber wünschens-
wert erscheine, die Einrichtung gesetzlich festzulegen. Einem in
der seinerzeitigen Zolltarifkommission erhobenen diesbezüglichen
Antrage entsprechend wurde das Zolltarifgesetz in der fraglichen
Richtung ergänzt; die Gesetzesbestimmung lautet dahin, dass in
jedem Steuerdirektionsbezirk eine Behörde zu errichten ist, die
auf Verlangen über die Zolltarifsätze Auskunft zu geben hat,
zu welchen bestimmte Waren oder Gegenstände im deutschen
Ziollgebiete zugelassen werden; 8 2 Zolltarif-G. vom 25. Dez.
1902. Die durch das Gesetz von 1902 mit einer gesetz-
lichen Unterlage ausgestattete Einrichtung von Auskunfts-
stellen, welche in jedem Steuerdirektionsbezirk zu errichten sind,
ist zweifellos geeignet, den auf dem Gebiete des Zolltarifwesens
hervorgetretenen Uebelständen abzuhelfen, soweit es sich um die
Sicherstellung des Einzelnen handelt. Die Einrichtung würde
jedoch noch grössere Vorteile haben, wenn an Stelle der einzelnen
Auskunftsbehörden eines jeden Direktivbezirkes oder im Hinzu-