Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

— 440 — 
Direktivbehörde unterstellten Zollbehörden massgebend sein; von 
jeder späteren Entscheidung soll dem Fragesteller innerhalb einer 
bestimmten Frist Mitteilung gemacht werden; auch soll namentlich, 
wenn nach Erteilung der Auskunft die Entscheidung dahin ab- 
geändert wird, dass die Ware einem höheren Zoilsatz unterliegt, 
oder dass ein geringerer Taraabzug einzutreten hat, von der 
Nacherhebung der Zolldifferenz für diejenigen Warensendungen 
des betreffenden Importeurs abgesehen werden, welche vor der 
Bekanntgabe der Aenderung an die Abfertigungsstelle zur Schluss- 
abfertigung gelangt sind. Um eine gleichmässige Anwendung 
des Tarifs in sämtlichen Bundesstaaten zu erreichen, wurden die 
Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern angewiesen, von 
den erteilten Auskünften dem Reichsschatzamte Mitteilung zu 
machen. Bei der Ausgestaltung des jüngsten Zolltarifgesetzes 
wurde darauf hingewiesen, dass die bis jetzt im Verwaltungswege 
erfolgte Einrichtung von Auskunftsstellen in Zolltarifangelegen- 
heiten sich in der Praxis bewährt habe, dass es aber wünschens- 
wert erscheine, die Einrichtung gesetzlich festzulegen. Einem in 
der seinerzeitigen Zolltarifkommission erhobenen diesbezüglichen 
Antrage entsprechend wurde das Zolltarifgesetz in der fraglichen 
Richtung ergänzt; die Gesetzesbestimmung lautet dahin, dass in 
jedem Steuerdirektionsbezirk eine Behörde zu errichten ist, die 
auf Verlangen über die Zolltarifsätze Auskunft zu geben hat, 
zu welchen bestimmte Waren oder Gegenstände im deutschen 
Ziollgebiete zugelassen werden; 8 2 Zolltarif-G. vom 25. Dez. 
1902. Die durch das Gesetz von 1902 mit einer gesetz- 
lichen Unterlage ausgestattete Einrichtung von Auskunfts- 
stellen, welche in jedem Steuerdirektionsbezirk zu errichten sind, 
ist zweifellos geeignet, den auf dem Gebiete des Zolltarifwesens 
hervorgetretenen Uebelständen abzuhelfen, soweit es sich um die 
Sicherstellung des Einzelnen handelt. Die Einrichtung würde 
jedoch noch grössere Vorteile haben, wenn an Stelle der einzelnen 
Auskunftsbehörden eines jeden Direktivbezirkes oder im Hinzu-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.