Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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tritt an diese eine einzige allgemeine Auskunftsbehörde für das 
ganze deutsche Zollgebiet oder das ganze Deutsche Reich treten 
würde. Die Gleichmässigkeit in der Anwendung des Zolltarifs 
ist vom fiskalischen und wirtschaftlichen Standpunkte aus ein 
erstrebenswertes Ziel. Dieses Ziel würde allerdings am sichersten 
dadurch erreicht, wenn die von einer allgemeinen Tarifauskunfts- 
stelle gegebenen Tarifentscheidungen ohne weiteres mit dem Zeit- 
punkte ihrer Veröffentlichung für sämtliche Zollstellen des 
Deutschen Reiches rechtsverbindliche Kraft erlangten. Allein 
hierdurch würde die allgemeine Auskunftsstelle die Natur eines 
Reichstarifamtes annehmen. Der Errichtung eines Reichszoll- 
tarıfamtes stehen aber mit Rücksicht auf die in Art. 36 R.-V. 
den Einzelstaaten zustehende Selbstverwaltung der Zölle ver- 
fassungsrechtliche Bedenken entgegen und zwar auch dann, wenn 
dieses Amt als Aufsichtsstelle gedacht würde; s. Kommentar 
zur Verfassungsurkunde für das Deutsche Reich von SEYDEL 
(Freiburg und Leipzig 1897), 2. Auflage S. 250. Ob diese Be- 
denken dadurch vollständig beseitigt werden könnten, dass die 
rechtsverbindliche Kraft der von der gedachten allgemeinen Stelle 
zu erteilenden Auskünfte auf die über bestimmte Zollstellen 
einzuführenden Waren des Antragstellers beschränkt bleiben 
und dass den Bundesstaaten von dieser Auskunft nur Kenntnis 
gegeben werden solle, dürfte zweifelhaft erscheinen. Ein dahin 
abzielender Vorschlag ist in KunckELs Zeitschrift für Zoll- 
wesen auf S. 102 des I. Bandes gemacht. Die in dieser 
Zeitschrift abgedruckte Abhandlung, in welcher die mit der 
Schaffung einer Oentraltarifauskunftsstelle verbundenen Vorteile 
entsprechende Würdigung finden, liefert auf jeden Fall einen 
wertvollen Beitrag zur Lösung der auf diesem Gebiete bestehen- 
den Schwierigkeiten. Der schon früher im Reichstage gestellte 
Antrag auf die Errichtung eines Reichszolltarifamtes (s. SEYDEI, 
a. a. OÖ. S. 250) wurde auch bei den kommissionellen Be- 
ratungen des Zolltarifgesetzentwurfes von 1901 wieder ein-
	        
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