Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

469 —- 
Die Bundesregierungen traten nicht sofort an eine Aenderung 
des Zolltarifs heran, schufen jedoch im Rahmen des Gesetzes 
regulativmässige Erleichterungen, die den betreffenden Verkehr 
möglichst berücksichtigten; s. das in No. 13 des Centralbl. für 
das Deutsche Reich von 1880 veröffentlichte Regulativ vom 
13. Mai 1880, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung 
bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten. 
Die Klagen der deutschen Mühlenindustrie dauerten indessen 
fort. Die gewährte Erleichterung erwies sich bei den angestellten 
Ermittlungen thatsächlich als unzulänglich; es ergab sich die 
Notwendigkeit, die Ausfuhrfähigkeit der Mühlen noch weiter zu 
fördern und den hierauf abzielenden Reichstagsresolutionen vom 
17. April 1880 und 30. Mai 1881 zu entsprechen. Vom Stand- 
punkte der landwirtschaftlichen Interessen aus kam insbesondere 
ın Betracht, dass bei ausgedehntem Export von Mühlenfabrikaten 
für die Landwirtschaft reichliches und billiges Futtermaterial zu 
erlangen war und dass mit der Durchführung einer Export- 
förderung eine Entlastung des Inlandsmarktes von der schon da- 
mals übergrossen Konkurrenz der Grossmühlen überhaupt zu er- 
hoffen war. In finanzieller Hinsicht erschien die Gewährung 
einer Erleichterung mit Rücksicht auf den geringen Umfang des 
eintretenden Zollausfalles unbedenklich. Das Gesetz vom 23. Juni 
1882, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes, (R.-G.-Bl. 
1882 S. 59) brachte Abhülfe, nachdem der Bundesrat in der 
Sitzung vom 16. Juni 1882 dem Entwurf des fraglichen Gesetzes 
in der vom Reichstag am gleichen Tage abgehaltenen Sitzung zu- 
gestimmt hatte. Der $ 7 Ziff. 3 Zolltarif-G. von 1879 wurde 
aufgehoben und durch die Bestimmung ersetzt, dass den In- 
habern von Mühlen für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten 
Mühlenfabrikate eine Erleichterung dahin gewährt wird, dass 
diesen Inhabern der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende 
Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides nach- 
gelassen wird. Der Ausfuhr der Mühlenfabrikate wurde die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.