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Begünstigung erreicht werden, wenn die oben erörterte, für den
Getreideverkehr im Jahre 1894 eingeführte Massnahme auch auf
die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten ausgedehnt wurde, und wenn
es hierdurch dem Müller freigestellt wurde, sich nach seiner Wahl
für die eine oder andere Begünstigung zu entscheiden. Aehnliche
Verhältnisse, wie die eben angeführten, sprachen für eine der
Malzindustrie zu gewährenden Erleichterung. Der in früheren
Jahren sehr beträchtliche Export Deutschlands von Malz nach
Belgien, Holland, England, Dänemark, Schweden, Norwegen
und Südamerika war infolge der gesteigerten Inlandspreise für
(erste ausserordentlich zurückgegangen, während die Malzeinfuhr
sich ungefähr auf gleicher Höhe gehalten hatte. Durch eine
Gleichstellung der Mälzereien mit den Exportmüllern war es den-
selben zu ermöglichen, ihr Rohmaterial je nach Bedarf im Inland
oder Ausland zu kaufen und die Fabrikate auf dem Weltmarkte
wieder konkurrenzfähig zu machen. Das Gesetz vom 14. April 1894
brachte die erhofften Erleichterungen; es stellte hinsichtlich der bis-
her erteilten Kontenbewilligung die Mälzereien den Mühlen gleich
und dehnte die Bestimmungen über die bei der Ausfuhr von Ge-
treide auszufertigenden Einfuhrscheine, welche oben besprochen
wurden, auf den Mühlenverkehr durch die Anordnungen in Zift. 3
Abs. 1—3 aus, Die bis jetzt zugestandene Erleichterung, dass
den Konteninhabern der Eingangszoll für eine der Ausfuhr ent-
sprechende Menge des zur Mühle gebrachten Getreides nach-
gelassen wird, wurde hiernach mit dem Jahre 1894 den Inhabern
von Mühlen oder Mälzereien gewährt, und zwar mit der Mass-
gabe, dass der Ausfuhr der Fabrikate die Niederlegung derselben
in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluss gleichgestellt
wurde. Die Erleichterung wurde, wie schon früher im Gesetze
vom 23. Juni 1882 angeordnet war, an die Bedingung geknüpft,
dass das zollamtlich abgefertigte ausländische, sowie auch son-
stiges Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung
des erstbezeichneten Getreides angemeldeten Räume eingebracht