Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

471 — 
Begünstigung erreicht werden, wenn die oben erörterte, für den 
Getreideverkehr im Jahre 1894 eingeführte Massnahme auch auf 
die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten ausgedehnt wurde, und wenn 
es hierdurch dem Müller freigestellt wurde, sich nach seiner Wahl 
für die eine oder andere Begünstigung zu entscheiden. Aehnliche 
Verhältnisse, wie die eben angeführten, sprachen für eine der 
Malzindustrie zu gewährenden Erleichterung. Der in früheren 
Jahren sehr beträchtliche Export Deutschlands von Malz nach 
Belgien, Holland, England, Dänemark, Schweden, Norwegen 
und Südamerika war infolge der gesteigerten Inlandspreise für 
(erste ausserordentlich zurückgegangen, während die Malzeinfuhr 
sich ungefähr auf gleicher Höhe gehalten hatte. Durch eine 
Gleichstellung der Mälzereien mit den Exportmüllern war es den- 
selben zu ermöglichen, ihr Rohmaterial je nach Bedarf im Inland 
oder Ausland zu kaufen und die Fabrikate auf dem Weltmarkte 
wieder konkurrenzfähig zu machen. Das Gesetz vom 14. April 1894 
brachte die erhofften Erleichterungen; es stellte hinsichtlich der bis- 
her erteilten Kontenbewilligung die Mälzereien den Mühlen gleich 
und dehnte die Bestimmungen über die bei der Ausfuhr von Ge- 
treide auszufertigenden Einfuhrscheine, welche oben besprochen 
wurden, auf den Mühlenverkehr durch die Anordnungen in Zift. 3 
Abs. 1—3 aus, Die bis jetzt zugestandene Erleichterung, dass 
den Konteninhabern der Eingangszoll für eine der Ausfuhr ent- 
sprechende Menge des zur Mühle gebrachten Getreides nach- 
gelassen wird, wurde hiernach mit dem Jahre 1894 den Inhabern 
von Mühlen oder Mälzereien gewährt, und zwar mit der Mass- 
gabe, dass der Ausfuhr der Fabrikate die Niederlegung derselben 
in eine Zollniederlage unter amtlichem Verschluss gleichgestellt 
wurde. Die Erleichterung wurde, wie schon früher im Gesetze 
vom 23. Juni 1882 angeordnet war, an die Bedingung geknüpft, 
dass das zollamtlich abgefertigte ausländische, sowie auch son- 
stiges Getreide, welches in die der Steuerbehörde zur Lagerung 
des erstbezeichneten Getreides angemeldeten Räume eingebracht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.