514
stimmten Zeitungen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, und
diejenigen Personen, die glauben, gegen die Gewährung des Ge-
suchs Einsprache erheben zu müssen, sind darauf aufmerksam
zu machen, dass sie dieselbe innert bestimmter Frist vor dem
Handelsamt zur Geltung zu bringen haben. Wenn es nicht die
Orts- oder Kreisbehörde selber ist, welche die Erlangung einer
Konzession für die Abgabe elektrischer Energie innerhalb des
von ihr verwalteten Gebietes betreibt, so hat der Konzessions-
bewerber, ehe sein Gesuch vom Handelsamt überhaupt in Er-
wägung gezogen wird, noch darzuthun, dass jene mit der Aus-
führung seines Unternehmens einverstanden sei; doch kann das
Handelsamt, wenn die Orts- oder Kreisbehörde die erbetene Zu-
stimmung verweigert, einen Gesuchsteller von der Erfüllung
dieser Bedingung, sofern dem Minister die Verweigerung nicht
gerechtfertigt scheint, auch entbinden‘®.
Die Bewilligung einer Konzession kann in zwei Formen, in
derjenigen einer License (eigentlicher Ausdruck für Konzession)
oder in der Form einer Provisional Order (provisorische Ver-
fügung) erfolgen‘. Da eine License indessen nur für einen sehr
beschränkten Zeitraum, für höchstens sieben Jahre verliehen wird,
ziehen es die elektrischen Unternehmungen vor, sich um die Er-
langung einer Provisional Order, die auf eine längere bestimmt
bemessene oder auch auf eine unbestimmt lange Zeitdauer aus-
gestellt werden kann und ihnen somit eine längere Dauer un-
gestörten Geschäftsbetriebes sichert, zu bewerben. Dagegen be-
darf eine Provisional Order im Gegensatz zur License, zu deren
Ausstellung das Handelsamt ausschliesslich und endgültig kom-
petent ist, der Bestätigung durch das Parlament, ehe sie in Kraft
treten und ihre Wirkungen äussern kann.
Einsprachen gegen die Bewilligung einer Provisional Order
oder Begehren um die Aufnahme gewisser Klauseln in dieselbe
3? Art. 1 ELA 88. * Art. 3 und 4 ELA.