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oder um Abänderung einzelner ihrer Bestimmungen, die von
Behörden, Gesellschaften oder Einzelpersonen geltend gemacht
werden, finden zugleich mit dem Beschluss über die Bestätigung
oder Verwerfung der Konzession ihre Erledigung‘,
Wenn mehrere Bewerber um die Erlangung einer Konzession
auftreten und unter denselben auch die Gemeindekorporation,
innerhalb deren Grenzen die Abgabe von Energie bewerkstelligt
werden soll, figuriert, so hat diese in erster Linie Anspruch auf
Berücksichtigung, es sei denn, dass infolge besonderer Umstände
eine derartige Bevorzugung dem Handelsamt als unthunlich er-
scheine. Dagegen ist im Gesetz von 1888 ausdrücklich bestimmt,
dass die Erteilung einer Konzession nicht den Sinn hat, dass
dadurch die Verleihung einer weiteren Konzession an eine kon-
kurrierende Unternehmung ausgeschlossen, der ersteren somit ein
Monopol eingeräumt sein solle. Eine Abtretung oder Ueber-
tragung der Konzession kann (abgesehen von der Erwerbung
einer elektrischen Unternehmung durch eine öffentlichrechtliche
-— — 11).
° Eine Prof. Order ist ihrem Wesen nach eine provisorisch erlassene
private bill, ein zu Gunsten von Privaten erlassener Gesetzesakt (Privileg),
zu dessen Erlass die einzelnen Verwaltungsabteilungen der Regierung (govern-
ment departments) gesetzlich ermächtigt sind. Damit ein solcher provisori-
schen Oharakter aufweisender Rechtsakt volle Gültigkeit und Gesetzeskraft
erlange, ist das betreffende Regierungsamt, von dem er ausgeht, aber ge-
halten, ihn dem Parlament zur Bestätigung vorzulegen. Dies geschieht in
der Weise, dass für die sämtlichen Prov. Orders eine Liste angefertigt und
dem Parlament der Antrag unterbreitet wird, all diesen in der Liste auf-
geführten Orders die nachgesuchte Genehmigung zu erteilen. Gegen die
Genehmigung der einen oder anderen Order kann wie gegen den Erlass irgend
einer private bill von Personen, die sich durch dieselbe in ihren Rechten
oder Interessen verletzt fühlen, Einsprache erhoben werden. Die angefochtene
Prov. Order wird dann einem Parlamentsausschuss, vor dem wie vor einem
Gerichtshof eine kontradiktorische Verhandlung stattfindet, zur näheren Prü-
fung überwiesen. Der Genehmigungsbeschluss bezüglich derjenigen Orders,
gegen welche keine Einsprache erfolgt oder gegen welche die Einsprache
abgewiesen worden ist, hat dann die Form und den Charakter einer public
bill, eines allgemein verbindlichen Gesetzes.