Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

- 515 — 
oder um Abänderung einzelner ihrer Bestimmungen, die von 
Behörden, Gesellschaften oder Einzelpersonen geltend gemacht 
werden, finden zugleich mit dem Beschluss über die Bestätigung 
oder Verwerfung der Konzession ihre Erledigung‘, 
Wenn mehrere Bewerber um die Erlangung einer Konzession 
auftreten und unter denselben auch die Gemeindekorporation, 
innerhalb deren Grenzen die Abgabe von Energie bewerkstelligt 
werden soll, figuriert, so hat diese in erster Linie Anspruch auf 
Berücksichtigung, es sei denn, dass infolge besonderer Umstände 
eine derartige Bevorzugung dem Handelsamt als unthunlich er- 
scheine. Dagegen ist im Gesetz von 1888 ausdrücklich bestimmt, 
dass die Erteilung einer Konzession nicht den Sinn hat, dass 
dadurch die Verleihung einer weiteren Konzession an eine kon- 
kurrierende Unternehmung ausgeschlossen, der ersteren somit ein 
Monopol eingeräumt sein solle. Eine Abtretung oder Ueber- 
tragung der Konzession kann (abgesehen von der Erwerbung 
einer elektrischen Unternehmung durch eine öffentlichrechtliche 
-— — 11). 
° Eine Prof. Order ist ihrem Wesen nach eine provisorisch erlassene 
private bill, ein zu Gunsten von Privaten erlassener Gesetzesakt (Privileg), 
zu dessen Erlass die einzelnen Verwaltungsabteilungen der Regierung (govern- 
ment departments) gesetzlich ermächtigt sind. Damit ein solcher provisori- 
schen Oharakter aufweisender Rechtsakt volle Gültigkeit und Gesetzeskraft 
erlange, ist das betreffende Regierungsamt, von dem er ausgeht, aber ge- 
halten, ihn dem Parlament zur Bestätigung vorzulegen. Dies geschieht in 
der Weise, dass für die sämtlichen Prov. Orders eine Liste angefertigt und 
dem Parlament der Antrag unterbreitet wird, all diesen in der Liste auf- 
geführten Orders die nachgesuchte Genehmigung zu erteilen. Gegen die 
Genehmigung der einen oder anderen Order kann wie gegen den Erlass irgend 
einer private bill von Personen, die sich durch dieselbe in ihren Rechten 
oder Interessen verletzt fühlen, Einsprache erhoben werden. Die angefochtene 
Prov. Order wird dann einem Parlamentsausschuss, vor dem wie vor einem 
Gerichtshof eine kontradiktorische Verhandlung stattfindet, zur näheren Prü- 
fung überwiesen. Der Genehmigungsbeschluss bezüglich derjenigen Orders, 
gegen welche keine Einsprache erfolgt oder gegen welche die Einsprache 
abgewiesen worden ist, hat dann die Form und den Charakter einer public 
bill, eines allgemein verbindlichen Gesetzes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.