Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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marischen Verfahren zu erwirkende richterliche Verfügung die 
Entfernung einer derartigen Einrichtung angeordnet werden", 
Die Konzession für die Lieferung und Verteilung elektrischer 
Energie wird immer für einen ganz bestimmt umgrenzten, in der 
Konzessionsurkunde und in dem auf dem Handelsamt hinter- 
legten Plane angegebenen Kreis oder Bezirk (area of supply ge- 
nannt) verliehen. Ohne besondere Bewilligung des Handelsamtes 
oder Ermächtigung durch das Parlament dürfen ausserhalb dieses 
Bezirks von der konzessionierten Unternehmung keine Leitungen 
gelegt oder Energielieferungen vollzogen werden’? In der Kon- 
zessionsurkunde sind diejenigen Strassen und Plätze aufgeführt, 
in welchen innerhalb zwei Jahren nach Inkrafttreten der Konzession 
elektrische Leitungen zur allgemeinen Abgabe und Verteilung von 
Energie gelegt werden müssen. Nach Verfluss von anderthalb Jahren 
nach Inkrafttreten der Konzession kann an die Unternehmer 
unter bestimmten Voraussetzungen das Begehren gestellt werden, 
auch in den übrigen Strassen des Bezirks elektrische Leitungen 
zu legen, und sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben 
die Unternehmer die Pflicht, innerhalb sechs Monaten seit Stellung 
des Begehrens zur Legung der Leitungen zu schreiten ?, 
Berechtigt zur Stellung eines solchen Begehrens ist eine An- 
zahl von wenigstens sechs Personen, die entweder Eigentümer oder 
Besitzer von an der betreffenden Strasse gelegenen Grundstücken 
sind oder die Ortsbehörde, sofern ihr die Kontrolle und Be- 
dienung der in der fraglichen Strasse vorhandenen zur öffentlichen 
Beleuchtung bestimmten Vorrichtungen (Lampen, Laternen u. dgl.) 
obliegt '*. 
Die elektrische Unternehmung ist in einem solchen Falle 
nur dann gehalten, dem gestellten Begehren zu willfahren, wenn 
ihr für eine Periode von wenigstens drei Jahren die Abnahme eines 
genügenden Quantums Energie und eines dementsprechenden 
1! Art. 14 ELA. 1? Art. 4 und 60 A 99. 
13 Art. 21 ibid. 14 Art. 24 ibid,
	        
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