Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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eignungsberechtigten die freie Wahl darüber zustehe, ob der 
Expropriat sein Eigentum aufzugeben habe oder bloss sich eine 
Beschränkung desselben gefallen lassen müsse? Ein derartiges 
Wahlrecht wäre mit dem Grundsatz des Enteignungsrechtes, 
wonach dasselbe einen Anspruch auf Aufhebung der der Durch- 
führung des Unternehmens entgegenstehenden und auf Begründung 
derjenigen Rechte gewährt, die dem verfolgten Zwecke am besten 
entsprechen, schwer in Einklang zu bringen. Die angeführte 
(sesetzesbestimmung kann deshalb nur den Sinn haben, dass 
ausser der vollständigen auch eine beschränkte Enteignung, 
wenn diese zur Erreichung des in Aussicht genommenen Zweckes 
genügt, zulässig sein soll. Soweit öffentlicher Grund und Boden 
in Mitleidenschaft gezogen wird, kann es sich immer nur um die 
letztere Art von Enteignung handeln. Die Servitut kann nach 
dem Belieben des Ansprechers auf die Dauer oder nur für eine 
kürzere, vorübergehende Periode bestellt werden. 
Welches ist aber die Natur dieser Servitut? Schon ihr 
Inhalt kann, je nachdem die Erstellung einer ober- oder unter- 
irdischen Leitung in Frage steht, ein verschiedenartiger sein. 
Die Anlage einer oberirdischen Anlage begreift das Setzen von 
Stangen auf blosser Erde oder das Anbringen von Stützpunkten 
an Gebäudemauern, auf Dächern u. s. w., sodann das Spannen 
von Drähten über alle Arten von Grundstücken, die Erstellung 
von unterirdischen Leitungen, das Aufwerfen eines Grabens, die 
Versenkung eines oder mehrerer Kabel und Kabelkasten u. s. w. 
in sich. Hierzu kommt für den Eigentümer des dienenden 
Grundstückes die Verpflichtung, dem Inhaber der elektrischen 
Anlage, seinen Vertretern, Angestellten oder Arbeitern von Zeit 
zu Zeit Zugang zu der erstellten Einrichtung zu gewähren, damit 
die vorgeschriebene Kontrolle ausgeübt, im Fall einer Betriebs- 
(Vgl. O. Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, II. Bd. S. 34; Max Layer, 
Prinzipien des Enteignungsrechtes S. 605 ff; G. oz Weiss, De l’expropriation 
pour cause d’utilite publique S. 121 ff.)
	        
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