Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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störung durch Untersuchen der Linie deren Ursachen nach- 
geforscht, schadhafte Stellen ausgebessert und die notwendigen 
Erweiterungen oder Anschlüsse vollzogen werden können. 
Sodann giebt es zweierlei Expropriationsberechtigte. Die 
Dienstbarkeit muss nicht nur auf Verlangen des Eigentümers der 
elektrischen Anlage, sondern auch auf Begehren des Abnehmers 
der elektrischen Energie bestellt werden. Sie ist keine Prädial- 
servitut, weil ein herrschendes Grundstück, zu dessen Nutzen 
sie diente, oft gar nicht einmal vorhanden ist, indem die Liegen- 
schaft, auf dem die Stromquelle sich befindet, und letztere selbst 
verschiedenen Eigentümern gehören können, die Servitut aber 
jedenfalls nicht dem Eigentümer des Grundstückes schlechthin 
zusteht. Es ist selbst denkbar, dass die Stromquelle einer von 
dem Eigentümer des Raumes, in dem sie untergebracht ist, ver- 
schiedenen Persönlichkeit gehört, weil diese letztere das Ge- 
bäude, das früber anderen Zwecken gedient haben mag, nur für 
eine längere Reihe von Jahren gepachtet oder als Usufruktuar 
übernommen und durch Vornahme der unerlässlichsten baulichen 
Veränderungen zu einem Elektrizitätswerk umgestaltet hat, ja es 
ist gar nicht einmal gesagt, dass Betriebsmotoren und Genera- 
toren dem gleichen Eigentümer gehören oder die elektrische 
Anlage mit Inbegriff ihres mechanischen Teiles (wenn dieser z. B. 
aus einem Gasmotor besteht) mit dem Fabrikgebäude derart fest 
verbunden sein müsse, dass sie einen Bestandteil oder auch 
nur eine Zubehör desselben bilde. In einem solchen Falle, wo 
also der Eigentümer des Fabrikgebäudes nicht auch zugleich 
Eigentümer der Starkstromanlage ist, wird man auch nicht sagen 
können, dass er Servitutsberechtigter geworden sei. Endlich ist 
noch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass Stromquelle und 
Leitungsanlage sich nicht in ein und derselben Hand befinden, 
dass beispielsweise das Elektrizitätswerk von einer Aktien- 
gesellschaft, die einer Gemeinde die nötige Energie zur Alı- 
mentierung ihres Verteilungsnetzes liefert, betrieben wird und
	        
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