Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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oder wenn das Schiff bei der Probefahrt aus Versehen mit einen 
anderen Schiffe, dessen Eigentümer Schadenersatz verlangte, zu- 
sammengestossen wäre, der Kaiser von Russland für das Schifi 
Immunität von der örtlichen Gerichtsbarkeit aus dem Grunde 
hätte verlangen können, weil es im Eigentum eines fremden 
Souveräns stehe. Dann hätte es sich zeigen müssen, dass das 
Schiff ein Staatsschiff, mit anderen Worten ein Kriegsschiff, und 
aus diesem Grunde von der Gerichtsbarkeit der örtlichen Gerichts- 
höfe befreit sei. Als das nordamerikanische Schiff Constitution 
sich mit einer Ladung von nordamerikanischen Ausstellungsgegen- 
ständen auf der Rückfahrt von der Pariser Ausstellung befunden 
habe, seies an der Südküste Englands gestrandet und habe Bergungs- 
dienste von einem englischen Schlepper angenommen; der englische 
Admiralitätsgerichtshof habe erkannt, dass weder das Schiff selbst, 
noch die Ladung mit Arrest belegt werden könne. In dem Falle 
des Schiffes Parlament Belge, welches dem König von Belgien ge- 
hörte, dessen Offiziere und Mannschaft von ihm angestellt und 
bezahlt wurden, und welches sich damit befasste, regelmässig 
Passagiere und Frachtgut zu befördern, habe der englische Ad- 
miralitätsgerichtshof ausgesprochen, dass das Schiff auf das Pri- 
vilegium eines Kriegsschiffs betreffs der Exterritorialität keinen 
Anspruch habe, und dass gegen dasselbe eine Klage in rem von 
dem Eigentümer eines von ihm beschädigten Schiffes gestattet 
werden könne; das Urteil sei aber von dem Appellationsgerichtshof 
aufgehoben, weil die Ausübung einer derartigen Gerichtsbarkeit mit 
der absoluten Unabhängigkeit eines Souveräns von einer höheren 
Autorität irgendwelcher Art unverträglich sei, und weil sowohl 
das Eigentum wie die Person des Souveräns von jeder fremden 
Gerichtsbarkeit eximiert seien. Dieser Grundsatz stehe so fest, 
dass ein Zweifel darüber nicht aufkommen könne. Zwar enthalte 
der Bauvertrag die Bestimmung, dass der Variag wegen zu ge- 
ringer Schnelligkeit oder zu grossem Tiefgange zurückgewiesen 
werden dürfe und die Unternehmer die Gefahr während des
	        
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