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einen nordamerikanischen Hafen eingelaufen sei unter den all-
gemeinen Regeln, unter welchen es den Kriegsschiffen befreundeter
Mächte gestattet sei, fremde Häfen anzulaufen, dasselbe unter
der stillschweigenden Zusicherung, dass es von der inländischen
Jurisdiktion eximiert sein solle, auf amerikanisches Gebiet ge-
kommen sei. Der in diesem Falle aufgestellte Grundsatz sei
seitdem sowohl in Nordamerika wie in England anerkannt. In
dem Falle des Schiffes Santissima Trinidad sei das Urteil des
höchsten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von dem Richter
Story folgendermassen begründet: In der Motivierung des
Urteils des Falles Exchange sei dargelegt, dass es nicht ge-
rechtfertigt sei, einem fremden Souverän als solchem ein abso-
lutes Recht auf die Exemtion seines Eigentums von der ört-
lichen Jurisdiktion, in deren Bereich es gekommen sei, zuzu-
schreiben, denn das würde heissen, ihm souveräne Gewalt über
den Bereich seines (Gebietes hinaus zu geben, aber es sei auf
Grund der comitas gentium anerkannt, dass fremde Kriegsschiffe
einer befreundeten Nation von der örtlichen Gerichtsbarkeit exi-
miert seien. Die Mitglieder der Minorität fänden keinen Präce-
denzfall weder in den Urteilen des höchsten Gerichtshofs, noch
in den Werken über internationales Recht, in welchem die Exem-
tion auf ein unfertiges Schiff oder auf Seeleute, die nie an Bord
desselben gewesen seien und erst nach der Vollendung Mitglieder
der Schiffsmannschaft hätten werden sollen, ausgedehnt worden
sei. Im Gegenteil; HALL, in seinem Werke über internationales
Recht, bemerke, dass wenn ein Schiff gekauft oder gebaut und aus-
gerüstet werde, es so lange Privateigentum sei, bis es in die
Kriegsmarine eingestellt sei, und wenn ein solches Schiff auch
mit unbedeutenden Privilegien, z. B. mit der Befreiung von dem
Retentionsrecht der Bauleute, versehen sei, so geniesse es doch,
wenn es ein Kriegsschiff sei, bei weitem nicht alle Vorteile von
öffentlichem Charakter; die Immunität eines Kriegsschiffs käme
dem Schiffe nur zu als einem fertigen Instrument, bestehend aus