Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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einen nordamerikanischen Hafen eingelaufen sei unter den all- 
gemeinen Regeln, unter welchen es den Kriegsschiffen befreundeter 
Mächte gestattet sei, fremde Häfen anzulaufen, dasselbe unter 
der stillschweigenden Zusicherung, dass es von der inländischen 
Jurisdiktion eximiert sein solle, auf amerikanisches Gebiet ge- 
kommen sei. Der in diesem Falle aufgestellte Grundsatz sei 
seitdem sowohl in Nordamerika wie in England anerkannt. In 
dem Falle des Schiffes Santissima Trinidad sei das Urteil des 
höchsten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von dem Richter 
Story folgendermassen begründet: In der Motivierung des 
Urteils des Falles Exchange sei dargelegt, dass es nicht ge- 
rechtfertigt sei, einem fremden Souverän als solchem ein abso- 
lutes Recht auf die Exemtion seines Eigentums von der ört- 
lichen Jurisdiktion, in deren Bereich es gekommen sei, zuzu- 
schreiben, denn das würde heissen, ihm souveräne Gewalt über 
den Bereich seines (Gebietes hinaus zu geben, aber es sei auf 
Grund der comitas gentium anerkannt, dass fremde Kriegsschiffe 
einer befreundeten Nation von der örtlichen Gerichtsbarkeit exi- 
miert seien. Die Mitglieder der Minorität fänden keinen Präce- 
denzfall weder in den Urteilen des höchsten Gerichtshofs, noch 
in den Werken über internationales Recht, in welchem die Exem- 
tion auf ein unfertiges Schiff oder auf Seeleute, die nie an Bord 
desselben gewesen seien und erst nach der Vollendung Mitglieder 
der Schiffsmannschaft hätten werden sollen, ausgedehnt worden 
sei. Im Gegenteil; HALL, in seinem Werke über internationales 
Recht, bemerke, dass wenn ein Schiff gekauft oder gebaut und aus- 
gerüstet werde, es so lange Privateigentum sei, bis es in die 
Kriegsmarine eingestellt sei, und wenn ein solches Schiff auch 
mit unbedeutenden Privilegien, z. B. mit der Befreiung von dem 
Retentionsrecht der Bauleute, versehen sei, so geniesse es doch, 
wenn es ein Kriegsschiff sei, bei weitem nicht alle Vorteile von 
öffentlichem Charakter; die Immunität eines Kriegsschiffs käme 
dem Schiffe nur zu als einem fertigen Instrument, bestehend aus
	        
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