Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

teure auszuliefern. Im September 1864 seien von dem nord- 
amerikanischen Dampfschiff Iroquois, welches in den Dünen ge- 
legen habe, drei Matrosen desertiert. Diese seien auf Ansuchen 
des Konsularagenten der Vereinigten Staaten in Dover arretiert, 
aber von dem (fericht wieder freigelassen, weil sie kein englisches 
Gesetz verletzt hätten. In Bezug hierauf seien dann von dem 
nordamerikanischen Gesandten der englischen Regierung Vor- 
stellungen gemacht; Lord Russell habe aber erwidert, dass in 
England kein Gesetz bestehe, auf Grund dessen jene Deserteure 
ausgeliefert werden könnten. Im Juli 1864 habe der englische 
Gesandte dem Staatssekretär Seward mitgeteilt, dass zwei Schiffs- 
jungen von einer englischen Bark in Valparaiso desertiert seien 
und auf einem nordamerikanischen Kriegsschiff Dienste genommen 
hätten, und um eine Untersuchung des Falls gebeten. Im De- 
zember 1864 habe der Staatssekretär geantwortet, dass nach dem 
Verhalten der britischen Regierung in dem Falle des Schiffes 
Iroquois die Vereinigten Staaten weder eine gesetzliche noch 
moralische Verpflichtung zu haben glaubten, die Deserteure aus- 
zuliefern. Der englische Geschäftsträger habe im Februar 1865 
gegen diese Auffassung protestiert und geltend gemacht, dass die 
Seeoffiziere der Vereinigten Staaten, ebenso wie die britischen 
Seeoffiziere, in einem solchen Falle befugt seien, auf Anweisung 
ihrer Regierung auf hoher See oder in einem fremden Hafen 
Deserteure auszuliefern, die ohne gesetzlichen Grund sich an 
Bord eines Kriegsschiffes der Vereinigten Staaten befänden. Der 
Geschäftsträger habe dabei ausdrücklich behauptet und zugegeben, 
dass, wenn ein fremder Deserteur sich auf britischem Gebiet be- 
finde, die Gewalt der britischen Seeoffiziere und der britischen 
Regierung selbst über ihn zu Ende sei, wobei er die Vermutung 
geäussert habe, dass es sich in den Vereinigten Staaten ebenso 
verhalte. Der Deserteur könne in einem solchen Falle nur an- 
gehalten und ausgeliefert werden, wenn ein Grund vorläge, welcher 
die Regierung hierzu ermächtige. Der Fall sei nicht weiter verfolgt.
	        
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