Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

rechtswirksam sind, zeigt sich ferner in folgenden bedeutsamen 
Kollisionsfällen: 
1. Die Inventarisationspflicht des Vormundes, welche nach 
$ 1802 die Grundlage der Verwaltung bildet, kann nicht Gegen- 
stand irgend welcher Privatdispositionen sein, da sie nach den 
Mot. IV S. 1099 „lediglich als eine publizistische Pflicht“ auf- 
gefasst wird. Eine Einwirkung auch von seiten des Mündels 
wird abgelehnt, erst nach Beendigung des vormundschaftlichen 
Amtes tritt konsequent die ausschliesslich öffentliche Organisation 
nach S 1890 zurück, der nicht mehr unter dem Amtszwange 
stehende Mündel kann nach den Mot. IV S. 1186 wirksam auf 
die Rechnungslegung verzichten. | 
2. Auch die Rechnungslegung nach 8 1840 hat nach den 
Mot. IV S. 1157 zunächst „den Charakter einer im Aufsichtswege 
($ 1837) erzwingbaren Öffentlichrechtlichen Pflicht gegenüber dem 
Vormundschaftsgericht“ ; die nur als Privileg des Vaters nach 
S 1854 zugelassene anderweite Disposition kann in letzter Linie 
von der Kontrolle der Vermögensübersicht gleichfalls nicht ent- 
binden. Anordnungen Dritter sind gänzlich wirkungslos. 
3. Aus praktischen Gesichtspunkten hat das neue Recht 
zwei bedeutsame Nachwirkungen der öfientlichrechtlichen Orga- 
nısation im Falle der Beendigung der Vormundschaft zugelassen: 
Dispositionen Dritter, welche die vormundschaftliche Rechnungs- 
legung nach $ 1890 oder die obervormundschaftliche Mitwirkung 
nach 8 1892 modifizieren oder aufheben wollen, sind nichtig. 
4. Am schärfsten tritt in der Uebergangszeit die Kollision 
altrechtlicher, die Verfügungsfreiheit der überlebenden Ehegatten 
betreffenden Verfügungen mit den neuen Bestimmungen über die 
„vormundschaftliche* Vermögensverwaltung der Eltern hervor. 
Die Auffassung der Motive in Bd. IV S. 760, dass auch hier 
öffentliches Recht vorliegt, entspringt dem in der That in 88 1639, 
1640, 1642, 1643, 1653, 1667, 1668, 1670 ff. zum Gesetz erhobenen 
Gedanken, dass die Vormundschaft das Vorbild der elterlichen
	        
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