Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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stehen hierzu entweder seitlich zu weit oder verraten sich selbst 
durch ihre Nähe; „durch den Riss nur der Wolken erblickt er 
das .. .feld“ ist ein Zufall. Dies letztere gilt auch von den 
freien Ballons. Wir können aus zernierten Plätzen hinaus. Das 
weiss man seit den Novembertagen 1870. Schwieriger ist das 
Hineinkommen. 
Bei der unstäten Bewegung des Fahrzeuges ist dessen Ak- 
tivität — beobachtend mit Fernrohr und kombattant mittelst 
Geschossen — nur aktuell wirksam auf Länderstriche und Bauten- 
massen. Ich stehe jenen diplomatischen Kreisen der Haager Kon- 
ferenz fern, es ist mir aber klar und ich darf es gegenwärtig” 
ohne Anstoss sagen: jenes Verbot des Lanzierens von Explosiv- 
geschossen aus Ballons hatte unter anderem den Schutz der 
Themsehauptstadt gegen eine Ueberrumpelung zum Motiv. Was 
das Boulogner Heerlager 1804 bezweckte und die Wachsamkeit 
des Admirals Colingwood im Kanal verhinderte, was jetzt noch 
— aus Neid gegen die city bankers, oder aus Nationalrache 
wegen Faschoda — von der nie rastenden Intelligenz ausgedacht 
wird, das ist der kühne Griff direkt in das Herz des Landes 
oder in das reduit der Position. Und wenn es mit der Landung 
nicht praktikabel — wozu der kühne Zug Seymours von Tientsin 
nach Peking ein Gegenstück und einen Vergleich bietet — so ist 
die Bedrohung durch Explosivgeschosse auf ausgedehnte, im- 
mobile, nachts erkennbare, durch Karte, Situationspläne und 
weltmännische Ortskenntnis blossgelegte Ziele ein rentables, er- 
giebiges Prozedere, zumal es inflammable oder explodierende 
Stoffe gibt, welche nicht mechanisch getriebene Projektile sind, 
und als Ballast, jedes Stück zu mehr als 400 Gramm, vom Fahr- 
zeug mitgeführt werden. 
Der zivilisatorische Fortschritt ist angewiesen auf den Kom- 
pass statt der Landkarte. In der Tat verlangt das Völkerrecht, 
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° Geschrieben Nov. 1903. Bestätigt Febr. 1904 bezüglich aller Insel- 
völker; dieselben haben eine privilegierte Lage gehabt.
	        
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