Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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dass die Fahrzeuge — entweder durch Steigen und Sinken in den 
konträren Schichten und mittelst des auf diese einzige praktische 
Weise bewirkten Lavierens — sich innert der Luftsäule ihres heimat- 
lichen Territoriums halten, oder dann ganz hinaus müssen, mit 
Kompass, nicht Karte, wie die Seefahrer der kleinen, bis dahin 
eingeschlossenen Staaten der Renaissance, Portugal und Holland’. 
— Die erzwungene Exploration und Erschaffung neuer Märkte, 
sei es 1680 durch den Grossen Kurfürst, sei es 1868 durch die 
Expedition des „Frauenlob* nach Japan, sind neuzeitige heroische 
Vorbilder. Ein Landen auf Nachbarterritorium nahe der Grenze 
ist gegen die comitas gentium. Notfälle ausgenommen. (Bisher 
wurde jedes Landen als Notfall hingenommen von der überraschten 
Landbevölkerung.) Die Landung darf nicht eine Grenzverletzung 
sein. Die Ballons, wenn auch nicht militärische, gehören doch 
oft Klubs, die staatliche Zwecke vorbereiten; man vergleiche z. B. 
das Entstehen der ostindischen Kompagnie oder die deutschen 
Reederfirmen. Nun ist die Einsicht der Grenze von oben herab 
kompromittierend, und zweitens bedingt die Landung eine als 
mutwillig zu taxierende Kulturbeschädigung, wobei der Schädiger 
noch die menschenfreundliche Hilfe des zu Beschädigenden be- 
ansprucht. Bergungsnot ausgenommen, erzeugt die Landung 
hart jenseits der Grenze Animosität der Grenzbevölkerung und 
hintertreibt das bisher gute und fortschrittliche Verständnis der 
Kulturnationen für Betätigungen der Energie und der Intelligenz. 
Wir erwähnen hier die privat- und strafrechtlichen Folgen 
der Sachbeschädigung nur insoweit, als sie zu den völkerrecht- 
lichen Beziehungen der Rechtshilfe Anlass geben. (Es sei aber 
erhärtet, dass das Hinwerfen von Geld zur grossmütigen Be- 
lohnung oder Beschwichtigung der Landleute nicht den Begriff 
einer Expropriation erfüllt. Seitens einheimischer derartiger Unter- 
3 Wir sehen also ab von den Ballonfähren, auch von den teuren, delikaten 
Motoren, auch anderseits von der Aviation.
	        
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