Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

Notizen sowie event, Photos der Erdrinde mit, und unterliegen 
daher, wenn erreichbar, der Kontrolle des Territorialstaates, 
Die staatlichen Fahrzeuge sind meistens militärisch. Ein 
Netz von Zoll- und Quarantänewachtschiffen können wir uns 
nicht denken. 
Wir wollen hier nur von Friedenszeiten in Zentraleuropa 
sprechen. Der Krieg ist etwas so Schreckliches, dass auch ent- 
schlossene Naturen von ihm lieber schweigen. Und wenn alle 
Stränge reissen, wird die Not, sei es der defense nationale, sei 
es der levee en masse, erfinderische Gebilde wecken, an die das 
Recht zum voraus gar nicht denkt“. 
Während Sportballons wie Touristen und Reisende des neu- 
zeitigen Nomadenlebens gastlich aufgenommen werden — Sachbe- 
schädigungen und diesbezügliche Rechtsfolgen bis zur event. inter- 
nationalen Rechtshilfe vorbehalten — gebietet die Territorialhoheit 
eine Kontrolle der wissenschaftlichen und der fremdstaatlichen 
Ballons, Die Territorialhoheit reicht so weit als die Macht. 
Diese Machtzone ist gegenüber dem internationalen Meer- wie 
Luftraum die horizontale resp. vertikale limitrophe — Küsten- — 
Schicht auf Kanonenschussdistanzweite und ist bei koupiertem 
Terrain natürlich sehr variabel, weshalb es opportuno ist — ent- 
gegen FAUCHILLE — keine Zahl zu fixieren. Diese limitrophe 
nächste Zone ist übrigens bereits von Oelsus lex 3 pr. D. ne quid 
in l. p. 43, 8 aus dem internationalen Raum eximiert und dem 
Territorium zugesprochen. Jenseits dieser Zone, also im inter- 
nationalen Raum, kann weder Gewaltbetätigung noch Berufung 
auf Völkersitte und -Gebräuche, dem Aeronaut, offizieller oder 
offiziöser Gattung, hindern, mit vervollkommneten Instrumenten 
Beobachtungen zu machen, selbst zum beabsichtigten Nachteil 
des untenliegenden Landes. Da müssen die Festungen umgebaut 
* Geschrieben, ahnungslos, Nov. 1903. Bestätigt in der Korrektur 
20. Febr. 1904.
	        
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