Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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Württemberg keine praktische Bedeutung haben. Es ist also 
nach diesem Vertrage Bayern und Württemberg nicht gestattet, 
ohne Zustimmung Oesterreichs und der Türkei Schiffahrtsabgaben 
auf der Donau zu erheben. Wir sehen, wie der Ausdruck, dass 
keine Schiffahrtsabgabe „bas& uniquement sur le fait de la navi- 
gation“ eingeführt werden darf, aufgefasst worden ist. Kein 
Uferstaat ist für sich allein berechtigt, Abgaben zur Deckung 
der Kosten einer in seinem Gebiete vorgenommenen Verbesserung 
des Fahrwassers einzuführen, er bedarf zu einer solchen Mass- 
nahme der Mitwirkung der andern Uferstaaten. Die Akte von 
1857 hat bei den Signatarmächten des Pariser Friedens Wider- 
spruch gefunden, sie ist für den unteren Teil der Donau später 
abgeändert und, wie es scheint, für diesen überhaupt niemals in 
Kraft getreten. Für Bayern und Württemberg kommt es in der 
fraglichen Beziehung nicht darauf an, ob die Akte von 1857 
Gültigkeit hat, denn sie stimmt im wesentlichen mit dem Vertrage 
von 1851 überein. Indessen darf man wohl annehmen, dass nach 
den Territorialveränderungen, die an dem unteren Teil der Donau 
stattgefunden haben, infolge deren die Türkei nicht mehr als 
Uferstaat der Donau in Betracht kommt, der Vertrag von 1857, 
soweit die Türkei dabei beteiligt ist, die verbindliche Kraft ver- 
loren hat, dass also die Türkei zu einem Einspruch gegen die 
Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf der württembergischen und 
bayerischen Strecke der Donau und ihrer Nebenflüsse nicht mehr 
berechtigt ist. Zwischen Bayern und Russland ist am 18. Juni 
1853 ein Vertrag über gegenseitige Begünstigungen bei der Donau- 
schiffahrt geschlossen. Bayern verpflichtet sich danach, die russi- 
schen Schiffe auf der Donau ebenso zu behandeln wie die 
österreichischen, und diesen Schiffen die gleichen Vorteile zu teil 
werden zu lassen wie denjenigen, die in dem Vertrage vom 
2. Dez. 1851 den österreichischen Schiffen zugesichert seien oder 
später für dieselben ausbedungen werden möchten. Der Vertrag 
gilt aber nur für fünf Jahre und scheint nicht erneuert zu sein.
	        
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