Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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geschäften, über welche in „Petty Sessions“ beraten und be- 
schlossen wird. Bei den richterlichen Geschäften der „Courts 
of Quarter Sessions* und der „Courts of Summary Jurisdiction“ 
handelt es sich um die Ausführung von Rechtsvorschriften, bei 
deren Nichtbeobachtung die Obergerichte einschreiten können, 
bei den verwaltenden Geschäften handelt es sich um die Aus- 
übung diskretionärer Befugnisse, bei denen ein Einschreitungs- 
recht der Obergerichte nur insoweit besteht, als die gesetzlichen 
Vorschriften nicht beobachtet werden. Infolge dieser Trennung 
der Funktionen waren Justiz und Verwaltung bei der Geschäfts- 
führung der Friedensrichter auch vor 1888 voneinander getrennt. 
Will man aber sagen, dass dies nicht der Fall war, weil die 
Inhaber desselben Amtes beide Funktionen ausübten, so hat auch 
das Gesetz von 1888 die Trennung niclit herbeigeführt, da noch 
immer diejenigen Verwaltungsbefugnisse der Friedensrichter, 
welche nicht an die County Councils übergegangen sind, fort- 
dauern. Aber vor allem ist zu betonen, dass auf dem Gebiete 
des Gerichtswesens die Stellung der Obergerichte derjenigen der 
Friedensrichter gegenüber so überwiegend ist, dass man, um das 
Verhältnis zwischen Justiz und Verwaltung festzustellen, nur auf 
das Verhältnis dieser Obergerichte zu den Verwaltungsbehörden 
Rücksicht zu nehmen braucht. Die richterliche Kontrolle, über 
die RepLıcH (8. 723—736) in eingehender und sachgemässer Weise 
berichtet, ist die Kontrolle der Obergerichte. Nur ihre Richter 
haben das oben erwähnte Privileg der Unabsetzbarkeit; die Friedens- 
richter können nach freiem Belieben der Krone jederzeit ohne 
Angabe von Gründen von der Liste gestrichen werden. In eigent- 
lichen Zivilprozessen sind die Gerichte der Friedensrichter über- 
haupt nicht zuständig; auf dem Gebiete des Verwaltungsrechtes 
ist ihre Zuständigkeit gegenüber derjenigen der Obergerichte 
verschwindend klein; selbst auf dem Gebiete des Strafrechtes 
sind sie nicht unbeschränkt zuständig und da, wo sie in Bezug 
auf „indictable offences® zuständig sind, nur in Konkurrenz mit
	        
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