Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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ketzerischen Stedinger, manche Gebietserwerbungen. Jener Krieg 
gab auch dem Grafen Otto II. Anlass zur Anlage der Burg 
Delmenhorst (1247), welche bald ein zweiter Hauptstützpunkt 
der oldenburgischen Macht wurde. Landesteilungen blieben auch 
hier nicht aus. Doch 1423 vereinigte Graf Dieterich der Glück- 
selige nach Absterben seiner Verwandten wieder das ganze Gebiet 
des Hauses. 
Von den Söhnen Dieterichs, die, bei ihres Vaters Tode 1440 
noch minderjährig, am Hofe ihres mütterlichen Oheims, des 
Herzogs Adolf von Holstein, erzogen wurden, gelangte Christian 1. 
durch Wahl in den Besitz der nordischen Kronen, 1448 unter- 
zeichnete er die Handfeste, die ihn zum Könige von Dänemark 
machte, 1450 wurde er in Drontheim mit St. Olafs Krone ge- 
krönt und 1457 unterwarfen sich ihm die Schweden. Und endlich 
wurde 1460 auch die folgenschwere Verbindung zwischen Schles- 
wig-Holstein und Dänemark geknüpft, indem die Stände von 
Schleswig-Holstein König Christian zum Landesherrn wählten, 
nicht als einen König von Dänemark, wie es in der Wahlakte 
ausdrücklich hiess, sondern als einen Herren dieser Lande. Die 
nordischen Reiche, aus deren Gesamtverbindung sich Schweden 
unter Gustav Wasa losriss, bildeten ein Wahlreich, Schleswig und 
Holstein waren durch Realunion verbundene erbliche Herzogtümer, 
Holstein zum Reiche gehörig. In den Herzogtümern griffen daher 
auch Landesteilungen Platz. Nachdem Christian II., der Urheber 
des Stockholmer Blutbades, auch in seinen andern Reichen ge- 
stürzt war, wählten die Stände seinen Oheim Friedrich von Hol- 
stein zum Könige von Dänemark und Norwegen, wie er auch der 
alleinige Herr von Schleswig und Holstein wurde. Von Fried- 
rich I, gestorben 1533, stammen alle schleswig-holsteinischen und 
oldenburgischen Linien der Gegenwart ab. 
Der jüngere Sohn Dieterichs des Glückseligen, Gerhard, 
hatte die väterlichen Lande Oldenburg und Delmenhorst erhalten. 
Nachdem diese Linie, der mannigfache Erweiterungen des Gebietes
	        
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