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ketzerischen Stedinger, manche Gebietserwerbungen. Jener Krieg
gab auch dem Grafen Otto II. Anlass zur Anlage der Burg
Delmenhorst (1247), welche bald ein zweiter Hauptstützpunkt
der oldenburgischen Macht wurde. Landesteilungen blieben auch
hier nicht aus. Doch 1423 vereinigte Graf Dieterich der Glück-
selige nach Absterben seiner Verwandten wieder das ganze Gebiet
des Hauses.
Von den Söhnen Dieterichs, die, bei ihres Vaters Tode 1440
noch minderjährig, am Hofe ihres mütterlichen Oheims, des
Herzogs Adolf von Holstein, erzogen wurden, gelangte Christian 1.
durch Wahl in den Besitz der nordischen Kronen, 1448 unter-
zeichnete er die Handfeste, die ihn zum Könige von Dänemark
machte, 1450 wurde er in Drontheim mit St. Olafs Krone ge-
krönt und 1457 unterwarfen sich ihm die Schweden. Und endlich
wurde 1460 auch die folgenschwere Verbindung zwischen Schles-
wig-Holstein und Dänemark geknüpft, indem die Stände von
Schleswig-Holstein König Christian zum Landesherrn wählten,
nicht als einen König von Dänemark, wie es in der Wahlakte
ausdrücklich hiess, sondern als einen Herren dieser Lande. Die
nordischen Reiche, aus deren Gesamtverbindung sich Schweden
unter Gustav Wasa losriss, bildeten ein Wahlreich, Schleswig und
Holstein waren durch Realunion verbundene erbliche Herzogtümer,
Holstein zum Reiche gehörig. In den Herzogtümern griffen daher
auch Landesteilungen Platz. Nachdem Christian II., der Urheber
des Stockholmer Blutbades, auch in seinen andern Reichen ge-
stürzt war, wählten die Stände seinen Oheim Friedrich von Hol-
stein zum Könige von Dänemark und Norwegen, wie er auch der
alleinige Herr von Schleswig und Holstein wurde. Von Fried-
rich I, gestorben 1533, stammen alle schleswig-holsteinischen und
oldenburgischen Linien der Gegenwart ab.
Der jüngere Sohn Dieterichs des Glückseligen, Gerhard,
hatte die väterlichen Lande Oldenburg und Delmenhorst erhalten.
Nachdem diese Linie, der mannigfache Erweiterungen des Gebietes