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einer der oben als Beispiel angegebenen Begriffe, oder ein anderer
dem Genealogen von Fach geläufiger, so haben die bei denı
Zustandekommen des betreffenden Hausgesetzes Beteiligten: das
Oberhaupt des betreffenden Hauses, die übrigen Mitunterzeichner
aus der betreffenden Familie, die Rechtsgelehrten, welche an der
Abfassung des Hausgesetzes mitgewirkt haben, jedesmal ohne
Zweifel unter dem betreffenden Begriffe etwas ganz Bestimmtes,
für sie Unzweideutiges verstanden. Es ist verkehrt, anzunehmen,
sie hätten sich diesen Begriff, den sie anwendeten, willkürlich
in dem betreffenden Augenblick eıfunden. Man muss im Gegen-
teil annehmen, dass sie einen ihnen geläufigen, in dem Standes-
oder landschaftlichen Kreise, dem sie angehörten, üblichen Be-
griff genommen haben. Ueber alles dieses gewährt nur die Ver-
tiefung in die genealogischen Schriften der betreffenden Zeit oder
des betreffenden engeren Bezirkes genügende Auskunft. Für die
Beantwortung der Frage nach dem hausrechtlichen Herkommen
eines bestimmten, einzelnen Geschlechtes ist die Prüfung not-
wendig, welcher Art des Adels diejenigen Ehefrauen angehörten,
die sich im Laufe der Zeiten die Mitglieder des betreffenden
Geschlechtes gewählt haben. Es ist nötig, dieselbe Frage be-
antworten zu können für solche Damen, mit denen Ehen zur
linken Hand geschlossen wurden, wie für Bräute, mit denen Ehen
nicht zu stande kamen. Kamen nämlich im letzteren Falle die
betreffenden Ehen nicht zu stande, weil die Ebenbürtigkeit oder
Standesmässigkeit der betreffenden Braut in der Familie des
Bräutigams angefochten oder angezweifelt wurde, so erkennt man
bei genauer Feststellung des Geburtsstandes der betrefienden
Braut die Gründe der Anfechtung. Unter Umständen wird aller-
dings in solchen Fällen nicht nur der tatsächliche Geburtsstand
der betreffenden Braut festgestellt werden müssen, sondern der
vermeintliche Geburtsstand, dem sie, nach Ansicht der betref-
fenden Familienmitglieder, angehörte. Nach Lage des Falles
kann so die Ansicht der Familie über den Geburtsstand wichtiger