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major“ erst nach dem Tode des Generalleutnants Karl
Philipp von Unruh gefertigt sein könnte. Aus der Gewissheit,
dass das Bildnis ber Lebzeiten des Generals gefertigt ist, ergab
sich für mich weiter, dass der Kupferstecher dem General
selbst die Angabe des Geburtsdatums — 6. März 1731 — ver-
dankte. Aus dieser Feststellung des Geburtstages des General-
leutnants Karl Philipp von Unruh hatte ich wichtige Tatsachen
folgern können, nämlich, dass er nicht aus der Stricher Linie
dieses Geschlechtes stammte. Das einzige Mitglied des Ge-
schlechtes von Unruh aus der Linie auf Striche, das nämlich
für ihn als Vater hätte in Betracht kommen können: Bogislaus,
hatte am 17. Okt. 1730 eine Tochter Johanna Dorothea Tugend-
reich und am 12. Nov. 1731 eine Tochter Eva Theresia taufen
lassen (vgl. „Die Ahnen der Modeste von Unruh“ 8. 51).
Bogislaus konnte daher unmöglich der eheliche Vater eines am
6. März 1731 geborenen Knaben sein. Aus dieser Feststellung
ergaben sich dann einige andere Tatsachen wichtiger Art, die
hier nicht weiter in Betracht kommen.
Der am 22. Juni 1897 unter dem Vorsitz des Königs von
Sachsen und unter Mitwirkung des Reichsgerichtspräsidenten,
zweier Reichsgerichtssenatspräsidenten und dreier Reichsgerichts-
räte gefällte Schiedsspruch hat sich diesen meinen Ueberlegungen
nicht angeschlossen. Er meint: „die unter sich wiederum ab-
weichenden Altersangaben in den Regimentslisten sprechen nur
dafür, dass er noch später, etwa in den Jahren 1733 bis 1735
geboren sei* (Schiedsspruch S. 6) und „dass er ein Sohn...
des Bogislaw von Unruh gewesen sei, kann wegen der Unsicher-
heit seines Geburtstages durch die Ausführungen in der KEKULE-
schen Schrift nicht als widerlegt gelten“ (Schiedsspruch 8. 7).
Nun ist ja allgemein bekannt, dass nach dem Schiedsspruch
die Biesterfelder Seite mit dem Taufschein des Karl Philipp von
Unruh hervorgetreten ist. Er ist danach am 8. März 1731 zu
Krossen getauft, und im Beihalt der Unterschrift unter seinem