Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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Porträt muss jetzt der 6. März 1731 als Geburtstag als erwiesen 
gelten. Jedenfalls steht fest, dass meine Behauptungen, die ich 
aus diesem Geburtstage ableitete, nämlich: Karl Philipp sei nicht 
der Sohn des Bogislaus von Unruh auf Striche, und stamme 
überhaupt nicht aus dieser Linie, mittlerweile völlig erwiesen sind. 
Nun kann man aber ruhig sagen, dass diese falsche Annahme 
des Schiedsgerichts über die Zeit der Geburt des Generals die 
eigentliche Fehlerquelle gewesen ist für die unhaltbare Annahme, 
der Adel der Modeste von Unruh und ihre Abstammung aus 
dem altadeligen Geschlechte gleichen Namens sei erwiesen. (ÜUr- 
teil des Landgerichts Detmold vom 10. Juni 1903.) Vor diesem 
Fehler wären die Mitglieder des Schiedsgerichts bewahrt ge- 
blieben, wenn sie auch nur einige Kenntnis davon besessen hätten, 
auf welchem Wege man zur Feststellung des Geburtstages der 
Personen vergangener Zeiten gelangen kann, wenn der Taufschein 
selbst nicht zu finden ist. Wenn sie über die Erfahrung des 
Genealogen verfügt hätten, welche keinen Zweifel darüber lassen 
kann, dass Altersangaben in den Regimentslisten der preussischen 
Armee jener Zeit äusserst unzuverlässig sind. Es ist nämlich 
eine feststehende Tatsache, dass Fähnriche und junge Leut- 
nants sich in den Öffizierslisten älter machten als sie waren, 
weil sie dann schneller befördert wurden, dass sich höhere Offiziere, 
namentlich Generale, jünger machten als sie waren, um der 
Pensionierung noch etliche Jahre zu entgehen. Diese Er- 
scheinungen stehen jedenfalls für das preussische Kriegsheer jener 
Tage unzweifelhaft fest, während es kaum möglich sein wird, ein 
bei Lebzeiten hergestelltes Bildnis eines Mannes des 17. oder 
18. Jahrhunderts zu finden, auf dem der Geburtstag, wenn vom 
Künstler überhaupt selbst angebracht, falsch angegeben ist. 
Man sagt nicht zu viel, wenn man behauptet, dass die Un- 
kenntnis der Schiedsrichter über diese Dinge die Ursache mit 
zur Fortdauer des Lippischen Thronfolgestreites geworden ist, 
insbesondere dazu, dass das Detmolder Landgericht bei seinem
	        
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