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Porträt muss jetzt der 6. März 1731 als Geburtstag als erwiesen
gelten. Jedenfalls steht fest, dass meine Behauptungen, die ich
aus diesem Geburtstage ableitete, nämlich: Karl Philipp sei nicht
der Sohn des Bogislaus von Unruh auf Striche, und stamme
überhaupt nicht aus dieser Linie, mittlerweile völlig erwiesen sind.
Nun kann man aber ruhig sagen, dass diese falsche Annahme
des Schiedsgerichts über die Zeit der Geburt des Generals die
eigentliche Fehlerquelle gewesen ist für die unhaltbare Annahme,
der Adel der Modeste von Unruh und ihre Abstammung aus
dem altadeligen Geschlechte gleichen Namens sei erwiesen. (ÜUr-
teil des Landgerichts Detmold vom 10. Juni 1903.) Vor diesem
Fehler wären die Mitglieder des Schiedsgerichts bewahrt ge-
blieben, wenn sie auch nur einige Kenntnis davon besessen hätten,
auf welchem Wege man zur Feststellung des Geburtstages der
Personen vergangener Zeiten gelangen kann, wenn der Taufschein
selbst nicht zu finden ist. Wenn sie über die Erfahrung des
Genealogen verfügt hätten, welche keinen Zweifel darüber lassen
kann, dass Altersangaben in den Regimentslisten der preussischen
Armee jener Zeit äusserst unzuverlässig sind. Es ist nämlich
eine feststehende Tatsache, dass Fähnriche und junge Leut-
nants sich in den Öffizierslisten älter machten als sie waren,
weil sie dann schneller befördert wurden, dass sich höhere Offiziere,
namentlich Generale, jünger machten als sie waren, um der
Pensionierung noch etliche Jahre zu entgehen. Diese Er-
scheinungen stehen jedenfalls für das preussische Kriegsheer jener
Tage unzweifelhaft fest, während es kaum möglich sein wird, ein
bei Lebzeiten hergestelltes Bildnis eines Mannes des 17. oder
18. Jahrhunderts zu finden, auf dem der Geburtstag, wenn vom
Künstler überhaupt selbst angebracht, falsch angegeben ist.
Man sagt nicht zu viel, wenn man behauptet, dass die Un-
kenntnis der Schiedsrichter über diese Dinge die Ursache mit
zur Fortdauer des Lippischen Thronfolgestreites geworden ist,
insbesondere dazu, dass das Detmolder Landgericht bei seinem