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zweifellos festgestellt, dass diese korsikanischen Adelsgeschlechter
einfache Edelleute, Nobili, waren, nicht mehr; aber Edelleute
waren sie, das ist unzweifelhaft. Und dass REHMm den hiermit
festgestellten Fehler hinsichtlich des Geschlechts Bonaparte machen
konnte, ist um so auffallender, als schon die weltbekannte „Ge-
schichte des Kaisers Napoleon“ von P. M. LAURENT DE L’AÄRDECHE
mit dem Bilderschmuck von HorRACE VERNET, Paris 1839, S. 13,
ganz richtig von dem „unbestreitbaren Adel der Familie Bona-
parte“ spricht, und jedes grosse Adelsnachschlagewerk, z. B. das
bekannte, in jeder grösseren staatlichen Büchersammlung vor-
handene „Armorial general“ von I. B. RıETSTAP, GOUDA 0.J,.,
die Bonaparte von Korsika als adeliges Geschlecht bezeichnet.
Bei RıETsTAP ist sogar die erwähnte Anerkennung und Be-
stätigung des Adels durch den „höchsten Rat“ von Bastia
mit der Angabe des Tages und Jahres und die Wappen-
beschreibung verzeichnet. Endlich weiss jeder so ziemlich aus
dem Geschichtsunterricht, dass Napoleon seine soldatische Aus-
bildung zu Brienne in der dortigen Bildungsanstalt genoss. Dass
diese nur und ganz ausschliesslich dem Adel zugänglich war, ist
jedem, der in französischer Genealogie Bescheid weiss, ge-
läufig. An jener Stelle kommt REHM durch seine falsche Fest-
stellung hinsichtlich des Adels der Bonaparte zwar nicht zu
einem falschen Schluss; der Irrtum findet sich nur nebensächlich
in einer Klammer. Allein es dürfte nicht ausbleiben, dass
nächstens auch einmal ein falscher rechtlicher Schluss an die
angeblich bürgerliche Herkunft der Bonaparte geknüpft wird,
deshalb musste dieser Punkt hier klargestellt werden.
In der Fortsetzungslinie der hier geübten Kritik wende ich
mich gleich einem ähnlichen Irrtum zu, den Prof. Dr. ©. BORNHAK
in seinem Aufsatz: „Zur Lippeschen Thronfolgefrage“, in den
„Annalen des deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung
und Volkswirtschaft“ (No. 1 von 1904, 8. 60) jüngst gemacht
hat. Er wendet sich gegen einen Satz JosEF KOHLERS im