Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

— 254 — 
„Archiv für öffentliches Recht“ (18. Bd., 2. Heft 1903 S. 150/151): 
„Wenn ein Bonaparte auf den Thron erhoben wird, so hat er 
damit das Recht, eine hochadelige Dame standesgemäss zu 
heiraten. Aber eine Ehe mit einer Dame niederen Standes wird 
durch diese Berufung nicht standesgemäss, und die aus dieser 
Frau erzeugte Nachkommenschaft wird dadurch nicht erbfolge- 
berechtigt“ und fährt fort: „Also Eugenie, Gräfin von Üenta 
und Montijo, die zweifellos dem hohen Adel nicht angehörte, 
ist niemals Kaiserin der Franzosen gewesen, und der arme Lulu 
hat ganz fälschlich als Thronfolger gegolten. Welchen andern 
Gang würde doch die Weltgeschichte genommen haben, wenn 
diese Entdeckungen der Rechtsforschung früher festgestellt 
worden wären!Y Ob der Spott BoRNHAKs gegen KOHLER an 
dieser Stelle berechtigt ist oder nicht, habe ich nicht zu unter- 
suchen. Ich fühle mich nicht berufen, KOHLER gegen BORNHAK 
zu verteidigen; soviel steht aber fest, dass die Behauptung 
BorNHAKS, die Kaiserin Eugenie „habe zweifellos dem hohen 
Adel nicht angehört“, „zweifellos“ irrig ist. Für jeden Kenner 
des spanischen Adelsrechts kann es vielmehr nicht dem geringsten 
Zweifel unterliegen, dass sie dem hohen Adel dieses Landes an- 
gehörte und angehört. Der spanische Adel zerfällt in zwei 
Klassen, die Granden und die Hidalgo: die Hidalgo bilden die 
untere Klasse, die Granden die obere. Letztere haben noch 
heute das Recht, vor dem König bedeckten. Hauptes zu stehen, 
sind erbliche Exzellenzen und werden vom König: „mi primo®, 
d. h. mein Vetter angeredet; sie sind Mitglieder des spanischen 
Oberhauses aus eigenem Recht, vorausgesetzt, dass sie nicht 
weniger als 60000 Pesetas Rente haben. Unter den Granden 
gibt es allerdings noch drei Unterarten, Granden erster, zweiter 
und dritter Klasse. Sie unterscheiden sich aber nur durch den 
Hofrang und gewisse Abstufungen beim Zeremoniell des Haupt- 
bedeckens untereinander. Diese Umstände dürften für die 
Granden aller Klassen begrifflich die Bezeichnung als hoher
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.