Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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Mangel insofern vorliegt, als es zurzeit unmöglich ist, auf deutschen 
Hochschulen sich Kenntnisse in der Genealogie und ihrer Arbeits- 
und Forschungsweise zu erwerben, weil es eben Lerngelegen- 
heiten für diese Fächer an keiner Stelle gibt. 
„In nicht allzu ferner Zeit werden sich ja doch Regie- 
rungen, die für die Interessen der Wissenschaft tätig sind, 
entschliessen müssen, das dicke Scheuleder der Fakultäten zu 
durchbrechen und etwas für die Wiederaufnahme genealogischer 
Studien zu tun.“ 
So Lorenz a. a. O., Vorwort S. V. Wann wird dieser 
Wunsch Erfüllung finden?! 
Im demokratischen Nord-Amerika anscheinend früher, wie 
in Deutschland, denn „es ist Grund vorhanden zu der Annahme, 
dass auf unsern höheren Schulen und Universitäten in nicht 
ferner Zeit Lehrstühle für Geschichte und Genealogie werden 
errichtet werden zum Studium der gegenseitigen Beziehungen 
dieser Wissenschaften zueinander“, durfte WILLIAM STOWELL 
Mırus in der Vorrede seiner „Foundations of Genealogy“, New- 
York 1899, aussprechen. (Vgl. „Deutscher Herold“, No. 6 vom 
5. Juni 1904, $. 122.)
	        
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