Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

— 32 — 
lungsgeschichte legt den Gedanken nahe, zu dem Betriebszwange 
des gemeinen deutschen Bergrechts in der modernen Gestalt des 
heutigen sächsischen und österreichischen Bergrechts zurückzu- 
kehren, zumal unter der Herrschaft dieser Gesetze über „Unsicher- 
heit und ungenügenden Kredit des Bergwerkseigentums“ noch nie- 
mals geklagt worden ist. Schon im Jahre 1886 — also zu einer Zeit, 
wo von dem Westfälischen Kohlensyndikate und dessen Gefahren 
noch keine Rede war, aber die Freiberger Silberbergwerke aus 
sozialpolitischen Gründen vom Staat aufgekauft und in fiskalischen 
Betrieb genommen wurden — schrieb der leider zu früh verstor- 
bene Bergrechtslehrer LEUTHOLD!®? prophetisch hierüber folgendes: 
„Seitdem während der letzten 30 Jahre der grossartige 
Aufschwung des gesamten industriellen Lebens sich vollzogen 
hat und das Geldkapital nur dann Neigung zeigt, sich einem 
Industriezweig zuzuwenden, wenn es in demselben frei schalten 
und walten kann, wird, wie in andern Ländern, auch in Oester- 
reich den gesetzlichen Vorschriften bezüglich steten Betriebes 
in verliehenen Feldern von der Praxis nur noch geringe Be- 
achtung geschenkt, und nach dem Vorgange des französischen 
und preussischen Rechtes die Beschränkung des Betriebszwanges 
auf diejenigen Fälle für geboten erachtet, in welchen die Unter- 
lassung oder Einstellung des Betriebes nach der Entscheidung 
der Bergbehörde überwiegende Gründe des öffentlichen Inter- 
esses entgegenstehen. Selbst eine derartige Bestimmung aber 
dürfte unter den heutigen Verhältnissen nur höchst selten zur 
Anwendung kommen, zumal für manche Einzelfälle, in welchen 
das allgemeine Wohl die Forterhaltung einer Bergwerksindustrie 
erheischt, die Uebernahme der letzteren in den Staatsbetrieb 
vom Standpunkte der dermalen bestehenden Anschauungen als 
das einfachere und wirksamste Mittel erscheint. 
18 Dr. jur. C. E. LeutuoLn, Bergamtsdirektor zu Freiberg (Sachsen), Das 
österr. Bergrecht in seinen Grundzügen, Prag (F. Tempsky) und Leipzig 
(G. Freytag) 1887 8 40 II S. 202—205.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.