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Die Kämpfe der Aerzte mit den Krankenkassen.
Von
Oberregierungsrat WENGLER in Leipzig.
Die in der letzten Zeit an verschiedenen Orten des Deutschen
Reichs entstandenen, mehr oder weniger heftigen Streitigkeiten
zwischen den Aerzten und Krankenkassen, deren ernsteste die-
jenige der Leipziger Aerzteschaft mit der Ortskrankenkasse für
Leipzig und Umgegend kaum erst durch das tatkräftige Ein-
greifen der Regierungsbehörde zur Ruhe gekommen ist, drängen
dazu, die solchen Misshelligkeiten zu Grunde liegenden Verhält-
nisse zu betrachten, die nach der dermaligen Gesetzeslage zu ihrer
Beseitigung gegebenen Mittel zu prüfen, nach Befinden die Frage
aufzuwerfen, ob und welche weiteren gesetzgeberischen Mass-
nahmen zur Ausfüllung vorhandener Lücken in der Gesetzgebung
erforderlich und empfehlenswert sein möchten.
Gegenstand der Kämpfe ist die sog. freie Arztwahl und
die Honorarfrage.
Es wird sich nicht umgehen lassen, zunächst die Lage der
Gesetzgebung und den von ihr geschaffenen Zustand in aller
Kürze zu beleuchten.
Die öffentliche Krankenversicherung, um die es sich handelt,
wird in erster Linie durch das Krankenversicherungsgesetz vom