Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

— 375 — 
der Hauptsache den Hinzutritt von rund 80 Distriktsärzten als 
freie Aerzte zu den 295 Kassenärzten des vorigen Jahres; die 
Aerzte übernehmen die Gehälter der Distriktsärzte auf das Pau- 
schale, das letztere bleibt als Bezahlungsform unter der prozen- 
tualen Abminderung der ärztlichen Einzelliquidation bei Ueber- 
steigung des Pauschale durch die Gesamtbeträge der Liquidationen, 
der Einheitssatz pro Kassenmitglied ist nur um 50 Pfg. gestiegen, 
die Beratungsanstalten bestehen vorläufig fort usw. Dagegen be- 
deuten die vorbezeichneten Vereinbarungen für die Kasse aus 
denselben Gesichtspunkten keinen Nachteil, zumal die Kasse u. a. 
eine reichliche Aerzteversorgung für ihre Mitglieder unter Wahrung 
gegen etwaige Ueberlastung durch die freie Arztwahl gewonnen 
hat, gegen Sinken der Aerztezahl unter eine bestimmte Grenze 
geschützt wird, die Herabsetzung des Einheitssatzes für den 
Familienangehörigen nicht ausgeschlossen ist und eine schärfere 
Kontrolle des Aerztedienstes zur Vermeidung von Ausnützungen 
angebahnt werden soll. Von einem glänzenden Siege der Aerzte 
kann also keinesfalls die Rede sein. 
Der Vorteil der Aerzte liegt aber hauptsächlich in der grund- 
sätzlichen, unbeschränkten Zulassung aller Aerzte des Kassen- 
bezirks zum Kassendienste, in der Sicherung des Vertrags- 
abschlusses und der Vertragsdauer, in der zu erwartenden Stei- 
gerung der Bezahlung nach Erledigung der Distriktsarztverträge, 
der Feststellung des Einheitssatzes pro Kopf des Berechtigten 
nach Wiedereinführung der Familienunterstützung und in der Mög- 
lichkeit einer Erhöhung dieses Satzes. Freilich hat die Generalver- 
sammlung der Ortskrankenkasse am 27. Mai die Wiedereinrichtung 
der Familienunterstützung auf Kassenkosten zunächst abgelehnt. 
Es hat der Leipziger Regierungsbehörde noch manche Mühe 
und Arbeit gekostet, ihre Anordnung vom 7. Mai d. Js. durch- 
zuführen; namentlich stiess die Umwandlung der Distriktsarztver- 
träge in Verträge nach jener Anordnung auf erhebliche Schwierig- 
keiten. Inzwischen sind aber auch diese überwunden und es wird
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.