Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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einmischung und geistlichen Unabhängigkeit zu veranlassen, welche 
nach Ansicht der Kirche für eine wahre Union zwischen Staat 
und Kirche wesentlich waren. Es war das Fehlschlagen dieser 
Versuche, welches zu der eingangs gedachten Lossagung und 
Neubegründung führte, welche 1874 mit der Abschaffung der 
weltlichen Patronatsrechte in der Established Church nachträglich 
als gerechtfertigt anerkannt wurde. Die sich 1843 von der Esta- 
blished Church lossagenden Geistlichen hielten an dem Glaubens- 
bekenntnis und den massgebenden Sätzen der Established Church 
of Scotland fest; sie erklärten, sie seien diese letztere Kirche, 
nur befreit von der Kontrolle der weltlichen Gerichte in geist- 
lichen Sachen. Die Lossagung erfolgte unter Formulierung einer 
bestimmten Verfassung — enthalten in der Claim of Right, 
Deklaration und Protest von 1842, in dem Protest von 1843 und 
in der Act of Separation and Deed of Demission von 1843 — 
welche sowohl die Pflichten der Kirche als auch die Pflichten 
der Nation prinzipiell beordnete. Diese Verfassung der Free 
Church enthielt keine Bestimmung für den Fall, dass die wesent- 
lichen Verfassungsvorschriften später geändert werden sollten, 
noch für den Fall einer, von einer blossen Majorität zu genehmi- 
genden Union mit einer andern Religionsgesellschaft, welche ab- 
weichende Prinzipien anerkennen sollte. Im Vertrauen auf ihre 
Verfassung und zwecks Aufrechterhaltung ihrer unterscheidenden 
Prinzipien wurden der Free Church im Jahre 1843 und in den 
folgenden Jahren beträchtliche Vermögensstücke inter vivos und 
letztwillig zugewendet. Zu den wesentlichen Prinzipien der Free 
Church gehörte der Satz, dass es Pflicht der weltlichen Obrig- 
keit sei, eine nationale Religionsanstalt aufrecht zu erhalten und 
zu unterstützen, und es war die Anerkennung dieses Satzes, welche 
die Free Church 1843 von allen Religionsgesellschaften unterschied, 
welche sich bereits früher von der Established Church abgelöst 
hatten. Ein weiteres wesentliches Prinzip der Free Church war die 
unqualifizierte Annahme des Westminster-Glaubensbekenntnisses.
	        
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