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Eine weitere Differenz zwischen den beiden Religionsgesell-
schaften besteht mit Bezug auf die Prädestinationsdoktrin. Bei
der Prüfung dieses Punktes sind die zur Zeit der Kompilation
des Glaubensbekenntnisses geführten theologischen Diskussionen
zu beachten. Die gedachte Doktrin ist während des ganzen
17. Jahrhunderts eingehend literarisch erörtert worden, und das
Glaubensbekenntnis ist erst nach langwierigen Erörterungen und
reiflicher Ueberlegung festgestellt worden. \Wenn auch andere
Kirchenversammlungen länger gedauert haben mögen, so erhielt
doch das Westminster-Glaubensbekenntnis in den Augen der-
jenigen, welche es als Kriterium der Einigkeit ihres religiösen
Glaubens akzeptierten, eine schwerwiegende Sanktion durch die
Art und Weise der Zusammensetzung der Kirchenversammlung,
durch die ursprünglich debattierenden Parteien, durch die Prü-
fung der verschiedenen Teile durch das Parlament, und durch
die Annahme im Parlamente und später in der schottischen
Kirche. Falls dies für das Glaubensbekenntnis im allgemeinen
zutrifft, wird die einen Teil desselben bildende spezielle Doktrin,
welche die Free Church 1843 adoptierte, und welche die United
Free Church aufgegeben haben soll, schwerlich von irgend einer
christlichen Kirche als etwas Gleichgültiges angesehen werden
können. Diese Prädestinationsdoktrin spaltete im Anfange des
17. Jahrhunderts die holländische reformierte Kirche; sie wurde
1611 im Haag und 1613 in Delft erörtert. Nachdem ein hol-
ländisches Edikt ohne Erfolg den Versuch gemacht hatte, die
Kontroverse zu beendigen, wurde 1619 auf der Versammlung zu
Dort — zehn Jahre nach «lem Tode des Arminius oder richtiger
Hermanson — die arminianische Ketzerei öffentlich verdammt.
Ihre Lehrer wurden als Lügner und Betrüger gebrandmarkt und
ihre Anhänger verloren, soweit sie nicht widerriefen, ihre bürger-
lichen Rechte. James I. veranlasste die Verbannung des Conrad
Vorstius, eines Vorkämpfers der arminianischen Doktrin, verfasste
eine Flugschrift gegen denselben und empfahl seine Hinrichtung