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Aufsätze.
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Die Strafrechtspflege über die Eingeborenen
der deutschen Schutzgebiete‘.
Von
Dr. jur. PauL Bauer, München.
11.
„Neque leges, neque Senatus consulta
ita scribi possunt, ut omnes casus, qui
quandoque inciderint, comprehendantur,
sed sufficit et ea, quae plerumque acci-
dunt, contineri.“
10. D. de legibus, 1, 3.
Es ist bemerkenswert, dass — obwohl in den Aeusserungen
zu der vorliegenden Frage, soweit sie mir bekannt geworden
sind, übereinstimmend hervorgehoben wird, dass der heutige Zu-
stand der Strafrechtspflege über die Eingeborenen nach keiner
Richtung befriedigt — alle positiven Vorschläge zur Besserung
des bestehenden zum mindesten skeptischen Zweifeln, wo nicht
entschiedenem Widerspruch begegnen. Das war das Schicksal
des in der Kolonialabteilung ausgearbeiteten Entwurfes, es wird
! Vgl. meinen Aufsatz: „Das Verordnungsrecht des Kaisers über die
Eingeborenen“ in der Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und
Kolonialwirtschaft VI 513ff. Ferner KöhLer in der Beil. zur Münch. Allg.
Zeitung 1904 No. 135, Kölnische Zeitung 1904 No. 288 und 499, Berl. Tgbl.
1904, Zeitgeist No. 9, Hamburgischer Korrespondent 1904 No. 241, und
Deutsch-ostafrikanische Zeitung 1904 No. 25.
Archiv für öffentliches Recht. XIX. 4. 29