Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

die Marschallinseln ist dies Prinzip ausdrücklich festgelegt, es 
findet jedoch in allen Schutzgebieten gleichermassen Anwendung. 
Ein Staatsanwalt oder öffentlicher Ankläger tritt nirgends 
auf, Verteidigung wird in der Praxis zugelassen, Vorschriften 
darüber finden sich jedoch darüber nur für Neuguinea und die 
Marschallinseln, wo in allen Fällen, in welchen auf Todesstrafe 
oder Gefängnis mit Zwangsarbeit über sechs Monate erkannt 
werden kann, dem Angeklagten ein weisser Verteidiger bestellt 
werden muss, 
Die Beweismittel sind in der Theorie dieselben, wie nach 
der Reichsstrafprozessordnung, es muss jedoch der Natur der 
Sache nach der freien richterlichen Ueberzeugung ein viel weiterer 
Spielraum bleiben, da insbesondere dem Zeugnis nicht die gleiche 
Bedeutung zukommt wie bei uns. Allerdings stehen ja auch in 
dieser Beziehung durchaus nicht alle Eingeborenen auf gleicher 
Stufe. Während von hervorragenden Kennern der kolonialen 
Verhältnisse die Anschauung vertreten wird, dass das Zeugnis 
der Farbigen im Durchschnitt nicht geringer zu bewerten sei 
als das ungebildeter Leute in Europa (wenn dabei auch nicht 
verkannt wird, dass die Farbigen der Auto- und Drittsuggestion 
in hohem Grade zugängig sind), wird von anderer Seite, ab- 
gesehen von der angeblich grösseren Neigung der Schwarzen zur 
Lüge, besonders darauf hingewiesen, dass ihnen der Begriff der 
Zeit und des Ortes vollständig fehle. Es ist deshalb eben jetzt 
wieder eine starke Agitation im Gange, welche dahin zielt, dem 
Zeugnis der Schwarzen überhaupt keinen Wert beizumessen. 
Vielfach findet sich auch eine dem altgermanischen Institut 
der Eideshelfer verwandte Anschauung bei der Bevölkerung!’. Es 
? Herr Dr. Serız schreibt in einem Bericht an die Kolonialabtei- 
lung d. d. Kamerun 2. Juri 1896: „Derjenige ist nach Ansicht der Eingebo- 
renen unschuldig, dessen Unschuld durch die meisten und besten, d. h. an- 
gesehensten Zeugen beteuert wird; ob diese Zeugen in der Sache selbst eine 
Wahrnehmung gemacht haben oder nicht, kommt nicht in Frage.“
	        
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