Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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waltungsarchiv ausfüllen und sowohl wissenschaftlichen als auch praktischen 
Zwecken dienen. Das Programm ist ein umfassendes. Jedes Heft soll zu- 
nächst eine oder mehrere Abhandlungen bringen, welche womöglich aktuelle 
Themen aus dem Gebiete des österreichischen Verwaltungsrechts oder der 
Verwaltungspolitik behandeln werden; daran sollen sich kleinere Mit- 
teilungen, welche bemerkenswerte Notizen enthalten, anschliessen. Das 
Archiv soll ferner eine möglichst vollständige Uebersicht der neu erscheinen- 
den Verwaltungsgesetze, der in den parlamentarischen Körperschaften ein- 
gebrachten (Gresetzentwürfe und deren Motive, sowie eine kritische Be- 
sprechung derselben geben. Ferner soll die verwaltungsrechtliche Judikatur 
Berücksichtigung finden und zwar, soweit sich die Kräfte hierfür finden, 
durch zusammenfassende Besprechungen eines grösseren Komplexes von 
Entscheidungen, welche sich auf eine bestimmte Rechtsmaterie beziehen. 
Endlich wird das Archiv eine literarische Rundschau enthalten, in welcher 
die in das österreichische Verwaltungsrecht einschlagenden neuen Schriften 
angezeigt oder besprochen werden. Die Zeitschrift erscheint seit dem 
zweiten Jahrgang in sechs Heften jährlich in einem Umfang von vier Druck- 
bogen Grossoktav. Was bisher von dem Archiv erschienen ist, entspricht 
diesem reichhaltigen Programm. An der Spitze des ersten Jahrganges steht 
eine geistreiche und interessante Abhandlung von Prof. SPIEGEL über Begriff, 
Wesen, Aufgabe, Nutzen usw. der Verwaltungsrechtswissenschaft, welche 
namentlich für die geschichtliche Entwicklung dieser Wissenschaft und ihr 
Verhältnis zur Staatsrechtswissenschaft neue Gesichtspunkte entwickelt. Die 
Abhandlung ist noch nicht abgeschlossen. Hervorzuheben sind ferner eine 
Abhandlung von KLEINWÄCHTER über Kartellgesetzgebung und von v. BAUER 
über das Institut der Haftung der Personalsteuergesetze. Sehr mannigfach 
sind die „Mitteilungen* sowie die Erörterungen über die Gesetzgebung. 
Hinsichtlich der Rechtsprechung wird die gewerberechtliche Judikatur über 
die Fabrikmässigkeit der Gewerbe von Dr. BroscHE und die Judikatur des 
Obersten Gerichtshofes in Sachen des öffentlichen Gutes von Dr. PERLMANN 
besprochen. In den bisher vorliegenden zwei Heften des zweiten Jahrgangs 
sind enthalten kritische Erörterungen über das österreichische Sparkassen- 
wesen von Dr. ScHACHNER und eine Studie über die Personaleinkommen- 
steuer von Dr. Fux und neben anderem eine sehr interessante Erörterung 
über die österreichische Denkmalschutzgesetzgebung von Dr. KosıLp. Wenn 
es dem verdienten Herausgeber des Archivs gelingt, dasselbe auf der Höhe 
zu erhalten, auf welcher er es begonnen hat, so wird das Archiv nicht nur 
in Oesterreich, sondern auch auswärts und namentlich im Deutschen Reich, 
sich zahlreiche Freunde erwerben. Laband.
	        
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