Full text : Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

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Wohnungswesen  (Fortsetzung).

6.  Einzelnes.

a)  Arbeiterwohnungen;  Herstellung  durch  die  Arbeitgeber:
Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  50640,  5070  A,  50748.

b)  Bauberatungsstellen,  gemeinnützige,  Errichtung:

Bd.  324,  Nr.  1492  S.  6.

Bd.  307,  52.  Sitz.  S.  1202  A.

J)  Baugenossenschaften,  gemeinnützige,  wirtschaftliche  Lage:
Bd.  307,  52.  Sitz.  S.  12160.

d)  Baukapital,  Beschaffung;  Beteiligung  von  Reich
und  Bundesstaaten:  Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5051  C,
5058D,  5060B,  5063  0D,  5065  C,  5066  C,  5073  A.

—,  Baukapital  aus  öffentlichen  Mitteln,  Sicherung
der  gemeinnützigen  Verwendung  durch  Ortsstatut
oder  grundbuchliche  Eintragung:  Bd.312,  162.  Sitz.
S.  5070  D.

—,  Beteiligung  von  Sparkassen  und  Versicherungsträgern:
  Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5063B,  5065.,
5069  B.

—,  Beteiligung  des  Privatkapitals:
162.  Sitz.  S.  5059  A.

—,  siehe  auch  vorstehend  unter  2—4.

e)  Baustoffe,  Arbeitskräfte.

Anfrage  Göhre,  Dr.  Jaeger:  Nach  Beendigung
des  Krieges  werden  große  Massen  von  Baustoffen
frei,  die  gegenwärtig  zur  Verfügung  der  deutschen
Heeresverwaltung  stehen  und  deren  Wert  auf
mehrere  Milliarden  geschätzt  wird.

Ist  der  Herr  Reichskanzler  bereit,  dahin  zu
wirken,  daß  diese  Baustoffe,  soweit  sie  nicht  von
der  Heeresverwaltung  weiter  benötigt  werden,
den  nach  dem  Priege  voraussichtlich  stark  anwachsenden
  Bedürfnissen  des  Wohnungs=  und
Siedlungsbaues  unter  Ausschaltung  des  spekulativen
  Zwischenhandels  zugeführt  werden?:  Bd.321,
Nr.  825.

Bd.  310,  109.  Sitz.  S.  3383  C.  —

wortet.

Anträge  des  10.  Ausschusses  (Wohnungswesen):
den  verbündeten  Regierungen  als  Maßnahme  gegen
die  Wohnungsnot  vorzuschlagen:

Bei  dem  Mangel  an  Baustoffen  aller  Art  ist  die
baldige  Wiederinbetriebsetzung  der  Baustoffindustrie
  durch  rechtzeitige  Entlassung  von
Arbeitskräften  aus  dem  Heere  und  Bereitstellung
  ausreichender  Kohlenmengen  dringend
erforderlich.  Die  bei  der  Heeresverwaltung  freiwerdenden
  Baumaterialien  sind  zur  Weitergabe
  an  Gemeinden,  in  denen  Wohnungsmangel
herrscht,  zu  billigen  Preisen  abzugeben:  Bd.  324,
Nr.  1492  Ziff.  3.

Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5076  A.  —  Angenommen.


Da  trotzdem  die  Menge  der  so  erstellten  Baustoffe
  in  der  ersten  Zeit  nach  dem  Kriege  aller
Voraussicht  nach  dem  vorhandenen  Bedürfnis
nicht  genügen  wird,  so  ist  dafür  Sorge  zu
tragen,  daß  alle  Bauten  nur  in  der  Reihenfolge
  ihrer  Dringlichkeit  zur  Ausführung
kommen.  Insbesondere  sind  Luxusbauten
bis  auf  weiteres  ganz  zurückzustellen.  Bd.  324,
Nr.  1492  Ziff.  4.

Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5076  A.  —  Angenommen.


Abgabe  von  Baumaterialien  bei  der  Demobilmachung:
Bd.  313,  175.  Sitz.  S.  5502  A.

Baurohstoffe,  Beschaffung,  Bewirtschaftung,  Preise.
Bd.  324,  Nr.  1492  S.  5.

Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5063  A.

Bd.  312,

Beant- 



Reichstag.  —  Sachregister.

Wohnungswesen  (Fortsetzung).

)  Bautätigkeit;  Mittel  gegen  spekulative  Ausnutzung:
Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5069  A.

8)  Behelfswohnungen:  Bd.  312,  162.  Sitz.  S.  5056  D.

h)  Beschlagnahmtes  Land  von  Ausländern,  gemeinnützige
Verwertung:  Bd.  309,  88.  Sitz.  S.  2569  C.

i)  Bürgschaften  siehe  unter  3  u.  4.

k)  Dach=  und  Kellerwohnungen:  Bd.  312,  162.  Sitz.
S.  5057B,  5061B,  5062  A,  5073  B.

Anfrage  Silberschmidt:  Nachrichten  aus  dem  Lande
zufolge  wird  angesichts  des  Wohnungsmangels
von  den  Behörden  vielfach  die  Benutzung  der
Dach=  und  Kellerräume  zu  Wohnzwecken  wieder
zugelassen  oder  deren  Benutzung  in  Aussicht  gestellt.

Dasselbe  geschieht  in  dem  gemeinsamen  Erlaß
der  preußischen  Herren  Minister  des  Innern  und
der  öffentlichen  Arbeiten  vom  6.  Oktober  d.  J.
Hier  wird  zwar  auf  das  Bederkliche  einer  solchen
Wiederzulassung  mittelbar  hingewiesen  in  den
Worten:

„Sollte  zur  Beseitigung  eines  Notstandes  vorübergehend

  gelegentlich  die  sonst  unzulässige

Einrichtung  von  Dach=  und  Kellerwohnungen

zugelassen  werden,  so  ist  unbedingt  darauf  zu

halten,  daß  mit  der  Behebung  des  Notstandes
auch  die  Dach=  und  Kellerwohnungen  wieder
beseitigt  werden."

Was  gedenkt  der  Herr  Reichskanzler  auf  Grund
Artikel  4,  Ziffer  15  der  Reichsverfassung  zu  tun,
um  dieser,  die  Gesundheit  des  ganzen  Volkes  gefährdenden
  Entwicklung  vorzubeugen  oder,  soweit
im  Ausnahmefall  für  einzelne  Orte  bezw.  Bezirke
die  Benutzung  solcher  Räume  absolut  nicht  zu  vermeiden
  sein  sollte,  die  diesen  Bewohnern  drohenden
Gefahren  möglichst  herabzumindern?

Was  gedenkt  der  Herr  Reichskanzler  zu  tun,
um  die  Erlaubnis  zur  Benutzung  dieser  Dachund
  Kellerräume  zu  Wohnzwecken  wieder  aufzuheben,
  sobald  in  einem  der  in  Frage  kommenden
Orte  oder  Bezirke  der  Wohnungsmangel  beseitigt
ist?:  Bd.  322,  Nr.  1227.

Schriftliche  Antwort:  Bd.  323,  Nr.  1271.

!)  Dauerkleinwohnungen.

Antrag  des  10.  Ausschusses  (Wohnungswesen):  den
verbündeten  Regierungen  als  Maßnahme  gegen
die  Wohnungsnot  vorzuschlagen:  Sofort  nach
Friedensschluß  ist  zugleich  mit  einer  planmäßigen
und  umfassenden  Erstellung  gesunder,  zweckmäßig
  eingerichteter  Dauerkleinwohnungen
möglichst  im  Flachbau  zu  beginnen.  In  Vorbereitung
  dieser  Aufgabe  sind  unverzüglich
a)  Erhebungen  über  den  Stand  und  voraussichtlichen

  Bedarf  an  Wohnungen  zu  veranstalten;

b)  an  allen  Orten,  wo  der  Eintritt  eines  Wohnungsmangels
  zu  erwarten  ist,  die  Beschaffung
und  Aufschließung  geeigneten  billigen  Baulandes
  zu  veranlassen  und  diese  insbesondere
auch  durch  Ueberlassung  fiskalischen  Grund  und
Bodens  zu  erleichtern;

J)  Baupläne  bereitzustellen  für  alle  wichtigeren
Typen  des  Kleinwohnungsbaues  (Miet=  und
Eigenhäuser,  Ein-,  Zwei=  und  Mehrfamilienhäuser,
  Wohnungen  für  kinderreiche  Familien,
Einzelbauten,  Reihenbauten  und  Siedelungsbauten,
  Wohnungen  mit  Garten  und  Stallung),
entsprechend  den  Wohnsitten  in  den  einzelnen
Bundesstaaten  und  Provinzen.  Die  Bauordnungen
  für  den  Klein=  und  Flachbau  sollen,
soweit  das  noch  nicht  geschehen  ist,  von  allen